Einweisung in Anstalt
Grazer hatte seine Freundin fast zu Tode gewürgt

Am Straflandesgericht Graz wurde gestern gegen den 55-jährigen Mann verhandelt. Es folgte eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. | Foto: RMS
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  • Am Straflandesgericht Graz wurde gestern gegen den 55-jährigen Mann verhandelt. Es folgte eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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Ein Grazer ist am Montagabend am Straflandesgericht Graz von einem Geschworenensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im November des Vorjahres seine Lebensgefährtin beinahe erwürgt haben soll. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gab es keine Anklage wegen versuchten Mordes. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

GRAZ.  Es war eine "toxische Beziehung", so hatte das Opfer laut Staatsanwalt selbst das Zusammenleben mit dem 55-jährigen Grazer definiert. Im November 2023 hatte der Mann "versucht, seine Lebensgefährtin zu erwürgen", fand Ankläger Gilbert Zechner zu Beginn der Verhandlung ganz klare Worte. Er führte aus, dass das Paar, das seit 2012 zusammen ist, "immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen" gehabt habe. Es gab auch Anzeigen, doch die hatte die Frau dann wieder zurückgezogen. 

Selbstmorddrohung

Kurz vor der Tat hatte die Frau offenbar mit dem 55-Jährigen Schluss machen wollen. Er drohte daraufhin, sich umbringen zu wollen und gab vor, Tabletten geschluckt zu haben. Er wurde in die Nervenklinik gebracht, aus der er am selben Tag wieder entlassen wurde. Zu Hause wollte er sich etwas kochen, schlief aber ein – wegen Schlafmangels und Alkohol, so seine Angaben dazu.
Als die ganze Wohnung verqualmt war, ging er zu der Frau ins Schlafzimmer, wo sie im Bett lag, neben sich das gemeinsame zweijährige Kind. Sie war in der Zwischenzeit wieder auf Facebook aktiv gewesen, was seine Eifersucht anstachelte.

"Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben."

soll der Mann nach Angaben des Opfers gesagt und sie am Hals gepackt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Erst als er glaubte, dass sie tot sei, ließ er ab von ihr, führte der Ankläger aus. Sie kam wieder zu sich und konnte den Notruf wählen. "Sie starb glücklicherweise nicht", beschrieb der Staatsanwalt. An der psychischen Erkrankung des Grazers hatte er keine Zweifel.

Das Opfer kontaktierte das Gericht vor der Verhandlung via Mail. | Foto: Pixabay
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Mail des Opfers an den Vorsitzenden

Aus Sicht des Verteidigers sah das alles etwas anders aus. Dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig sei, hielt er für gegeben. Doch bezüglich des Tatablaufes ortete er "divergierende Angaben", und zwar vom Opfer selbst. Die Frau hatte nämlich kurz vor der Verhandlung dem Vorsitzenden ein Mail geschrieben, in dem sie sich für ihr Fernbleiben entschuldigt und angibt, auf Urlaub im Ausland zu sein. Sie habe "sehr nachgedacht" über den Vorfall. "Ich habe keine Verletzung erlitten", schrieb sie, was sich im Übrigen mit den Fotos deckt. Sie leide an Panikattacken und sei wohl deswegen ohnmächtig geworden, von Würgen wollte sie – entgegen ihrer Angaben bei der Polizei – nichts mehr wissen.

"Ich wollte sie weder verletzen noch töten" beteuerte der 55-Jährige bei seiner Befragung. Er habe zu dem Zeitpunkt seit zwei Tagen nicht geschlafen, seine Tabletten seien ausgegangen und er habe Alkohol konsumiert. Deswegen sei er eingeschlafen. Als er den Rauch bemerkte, weckte er sie auf und sagte "Wir müssen hier raus". Sie sei "hysterisch geworden und hat geschrien", da habe er sie am Hals gepackt und gesagt "Hör auf". Möglicherweise habe er "etwas fester" zugedrückt, räumte er ein. "Warum drücken Sie überhaupt zu?", wollte Richter Erik Nauta wissen. "Es war ein Reflex".

Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. | Foto: Pixabay
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Entscheidung nicht rechtskräftig

Die Lebensgefährtin wurde bereits einmal wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt. "Sie ist eine notorische Lügnerin", behauptete der Betroffene.

Die Geschworenen befanden mit 5:3 Stimmen, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Da der psychiatrische Sachverständige den 55-Jährigen als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatte und die Laienrichter seiner Ansicht einstimmig gefolgt waren, wird der Betroffene nur in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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