Steirische Jugendliche werden besser geschützt

Neue Gesetzeslage für die Jugendlichen | Foto: PantherMedia/pressmaster
  • Neue Gesetzeslage für die Jugendlichen
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Ab 1. Jänner gilt in der Steiermark das neue Jugendschutzgesetz.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht mehr erlaubt, zu rauchen. Auch der Zugang zu sogenannten "Flatrate-Partys", bei denen Alkohol zu Billigpreisen angeboten wird, ist ihnen nicht mehr gestattet.
Änderungen haben sich auch bei den Ausgehzeiten ergeben: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen mit der Zustimmung ihrer Eltern bis maximal 23 Uhr ausgehen, jene von 14 bis 16 Jahren bis 1 Uhr. Bei den über 16-Jährigen gibt es bereits jetzt keine zeitliche Begrenzung.

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