Steirische Jugendliche werden besser geschützt
Ab 1. Jänner gilt in der Steiermark das neue Jugendschutzgesetz.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht mehr erlaubt, zu rauchen. Auch der Zugang zu sogenannten "Flatrate-Partys", bei denen Alkohol zu Billigpreisen angeboten wird, ist ihnen nicht mehr gestattet.
Änderungen haben sich auch bei den Ausgehzeiten ergeben: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen mit der Zustimmung ihrer Eltern bis maximal 23 Uhr ausgehen, jene von 14 bis 16 Jahren bis 1 Uhr. Bei den über 16-Jährigen gibt es bereits jetzt keine zeitliche Begrenzung.
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