Wohnträume
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei der Trennung?

Sich ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist für viele eine Traumvorstellung. Dabei ist es immer gut zu wissen, was im Falle einer Trennung zu tun ist. | Foto: Pexels
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  • Sich ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist für viele eine Traumvorstellung. Dabei ist es immer gut zu wissen, was im Falle einer Trennung zu tun ist.
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Die Vorstellung, sich gemeinsam ein Haus zu kaufen klingt idyllisch. Sollte diese Idylle dann einmal vergehen, bleibt eine Immobilie und mit ihr viele Fragen. Wir haben deshalb mit der Expertin darüber gesprochen.

GRAZ. Erwerben zwei Personen gemeinsam Wohnungseigentum, so wird dadurch automatisch eine Eigentümerpartnerschaft begründet. Das Besondere: Beide Personen werden jeweils zur Hälfte Eigentümer der Immobilie, egal wie viel jeder von ihnen z.B. zum Kaufpreis beisteuert. Sollte die Idylle des gemeinsamen Wohnens dann ein Ende gefunden haben, stellt dies für die Beteiligten meist keine einfache Situation dar.

"Ein Großteil der getrennten Pärchen entscheidet sich dafür, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen", sagt Berit Senger von Wohnraumwerk. "Alternativ ist es möglich, den Ex-Partner auszuzahlen oder eine Realteilung anzustreben." Bei Paaren, die nicht verheiratet waren, komme es bei der Trennung wesentlich auf die Einträge im Grundbuch an, dies ist im Vorfeld des Immobilienkaufs auf jeden Fall zu bedenken.

Getrennten Pärchen stehen im Falle einer Trennung mehrere Möglichkeiten für gemeinsam angeschaffte Immobilie zur Verfügung. | Foto: Pixabay
  • Getrennten Pärchen stehen im Falle einer Trennung mehrere Möglichkeiten für gemeinsam angeschaffte Immobilie zur Verfügung.
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Der Verkaufserlös wird geteilt

Schafft es einer der Ex-Partner nicht alleine, die finanzielle Belastung durch die Immobilie zu stemmen, besteht die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen. In diesem Fall wird der Verkaufserlös geteilt. Wenn beim Verkauf Schulden übrig bleiben, beispielsweise wenn der Verkaufserlös niedriger ist als die Restschuld, haften beide Ehepartner dafür.

Auszahlung des anderen Ehepartners

"Übernimmt einer der Ehepartner als Alleineigentümer das Haus, muss er dem anderen Ehepartner die Hälfte des Verkehrswerts auszahlen", so Senger. Dabei müsse oft ein weiterer Kredit aufgenommen werden. "Die Bank, die das Darlehen gegeben hat, muss im Gegenzug den Ehepartner, der als Eigentümer ausscheidet, aus der Schuldhaft nehmen."
Jene Person, die im gemeinsamen Haus nach der Trennung wohnen bleibt, genießt einen Nutzungsvorteil und muss diesen ausgleichen. 

Klärt auf: Immobilienexpertin Berit Senger (Wohnraumwerk) | Foto: Wohnraumwerk
  • Klärt auf: Immobilienexpertin Berit Senger (Wohnraumwerk)
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Gemeinsames Eigentum

Ein gemeinsames Eigentum ist eine weitere Alternative – auch dann, wenn nur eine Person im Haus wohnen bleibt. "Allerdings muss dann eine Regelung bezüglich der Kosten, der Haftung, der Verwaltung und eines Ausgleichs, wie beispielsweise durch eine Mietzahlung, getroffen werden", erklärt Senger. "Häufig wird diese Variante dann gewählt, wenn das Haus unbedingt behalten werden soll, beide aber nicht in der Lage sind, das Haus alleine zu bewirtschaften." Will keiner im Haus bleiben oder reicht das Einkommen nicht, um dies zu ermöglichen, kann das Haus alternativ auch vermietet werden. Auch in diesem Fall muss klar geregelt sein, wie die Verwaltung erfolgt und wer für die Instandsetzung verantwortlich ist.

Realteilung: das Haus trennen

Zu guter letzt bietet es sich auch noch an, die Immobilie in zwei Wohneinheiten umzubauen, die baulich voneinander abgeschlossen sind, wenn das möglich ist. Der Vorteil dabei ist dass beide Parteien in der Immobilie getrennt voneinander wohnen bleiben können und beide Parteien ihren jeweiligen Teil weiterverkaufen oder vermieten können.

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