WOCHE AutoSchau
Viele Autos werden mit 1. Juli teurer

Durch die Ökosteuerreform werden Autos hierzulande teurer. Ab 1. Juli tritt eine weitere NoVA-Verschärfung in Kraft.  | Foto: pixabay
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Normverbrauchsabgabe neu: Bei der Zulassung von Pkw, Motorrädern und Pick-ups ändert sich heuer einiges.

Die Ökosteuerreform als zentraler Punkt im Regierungsprogramm von Türkis-Grün sieht unter anderem auch eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe vor. Die NoVA ist in Österreich dann einmalig zu entrichten, wenn ein Pkw, Kombi oder Motorrad erstmalig zugelassen wird.
Vizekanzler Werner Kogler fasste die Veränderungen Ende des Vorjahres mit dem Satz "Die Stinker werden teurer" zusammen. Während sich die Berechnungsformel für die NoVA bereits zu Jahresbeginn änderte (eine genauere Beschreibung gibt es im Artikel links) und der ÖAMTC damit rechnet, dass rund die Hälfte der Neufahrzeuge durch diese Maßnahme teurer wird, kommt es ab 1. Juli nun zu weiteren, teilweise markanten Anpassungen.
Die Höchststeuersätze für Pkw und Motorräder werden deutlich angehoben, heißt in der Praxis: ein Großteil der Autos wird teurer, vor allem jene, die über mehr PS verfügen.

Auto-Boom durch Firmen

Nicht nur für "Stinker" muss künftig mehr gezahlt werden, sondern vor allem auch für Vans und SUV. Mit Juli unterliegen aber auch Fahrzeuge der Klasse N1, darunter fallen leichte Lkw, Pick-ups, Kastenwägen, der NoVA. Wie Automobilexperten berichten, führte diese bevorstehende Neuerung zu einer Nachfrage-Explosion bei Firmen. Demnach würden Unternehmer und Gewerbetreibende jetzt noch vermehrt Klein-Lkw und Kastenwägen kaufen. Branchenkenner sind sich sicher, dass diese Neuerung auch Kunden der jeweiligen Unternehmen zu spüren bekommen werden. Die Rechnung sei eine einfache: Muss beispielsweise ein Fliesenleger, der gewöhnlich mit einem Kastenwagen unterwegs ist, nun die NoVA zahlen, wird er die Kosten für eine Arbeitsstunde erhöhen.

Boom mit Einschränkung

Für die Verschärfungen bei der NoVA gibt es aber eine Übergangsfrist: Liegt ein unwiderruflicher, schriftlicher Kaufvertrag vor, der vor dem 1. Juni abgeschlossen wurde, kann noch das alte Regelwerk angewendet werden. Dazu muss aber auch die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis spätestens 31. Oktober 2021 erfolgen. Und genau da sehen Automobilhändler derzeit bereits Probleme: Aufgrund der nun großen Nachfrage nach Klein-Lkw, Pick-ups und weiteren Fahrzeugen können die geforderten Vehikel zum Teil mit Sicherheit nicht mehr rechtzeitig bis Ende Oktober geliefert werden. In diesem Fall schlägt die Coronakrise mit den altbekannten Problemen (viele Werke im Ausland arbeiten nicht in vollem Ausmaß) zu.
Experten gehen davon aus, dass jene Unternehmer, die Nutzfahrzeuge erst in zwei bis vier Wochen bestellen, im schlimmsten Fall durch die Finger schauen werden, da sich das Lieferdatum für die Anwendung der Übergangsregel nicht mehr ausgeht. Bereits jetzt würden gewisse Automarken und Autotypen nicht vor August und September zur Verfügung stehen. Wer also noch von der alten Regelung profitieren will, muss wohl im wahrsten Sinne des Wortes die Überholspur wählen ...

Mehr von der WOCHE AutoSchau finden Sie hier:

NoVA: Was sich durch die Anpassung ändert
Autohandel: Angebot und Nachfrage im Ungleichgewicht
Autoabsatz war auf dem Niveau von 1987

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Durch die Ökosteuerreform werden Autos hierzulande teurer. Ab 1. Juli tritt eine weitere NoVA-Verschärfung in Kraft.  | Foto: pixabay
Beim Autokauf kann künftig eine höhere NoVA anfallen. | Foto: pixabay
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