Grossmann setzt Konsumentenschutzpaket durch
Elisabeth Grossmann konnte im Justizausschuss Telefonkeilern und Internetabzockern den Kampf ansagen. Für Internetbuchungen von Pauschalreisen ist es gelungen mehr Kundensicherheit zu erreichen. Eine Buchung ist nun erst nach unmissverständlicher Betätigung eines Bestellknopfes verbindlich. Zusatzleistungen wie Stornoversicherungen benötigen die explizite Zustimmung des Kunden. Automatische Voreinstellungen sind hier nicht ausreichend. Weiters wurde für Internetbestellungen und Verkäufe außerhalb der Geschäftsräume die Rücktrittsfrist von sieben auf 14 Tage ausgeweitet und auch die Informationspflichten für Händler massiv ausgedehnt. Neben dem Gesamtpreis muss auch über die wesentlichen Produkteigenschaften, Zahlungsmodalitäten, Widerrufsrecht, Rücksendekosten oder Garantie informiert werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.