Förderungen für "Coworker"
Stadt greift Jungunternehmern unter die Arme
Die Stadt Graz greift Jungunternehmen mit Mietförderungen und Zugang zu freien Flächen unter die Arme.
GRAZ. Die Welt befindet sich im Wandel, auch die Art zu arbeiten entwickelt sich ständig weiter und neue Möglichkeiten rücken in den Fokus. Eine solche ist das Coworking, eine Arbeitsform, die seit Jahren an Popularität gewinnt und Freiberuflern, Selbstständigen und Start-ups eine flexible, gemeinschaftliche Arbeitsumgebung ermöglicht. Diese Arbeitsgemeinschaften, von denen es in Graz bereits über 30 gibt, bieten den Vorteil einer geteilten Büroinfrastruktur. Die Wirtschaftsabteilung fördert in diesem Bereich junge Firmen und Einzelunternehmen, die sich langfristig in einem Grazer Coworking-Space einmieten, mit bis zu 2.500 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Abwicklung der Förderung
Die Abwicklung dieser Förderung muss von den Fördernehmern selbst beantragt werden. Weitere Informationen sind auf der Website wirtschaft.graz.at zu finden. Jungunternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, können ebenfalls eine Unterstützung bei der Netto-Büromiete beantragen. Hier kann die maximale Förderung bis zu 5.000 Euro für ein Jahr betragen. Die Wirtschaftsabteilung betreibt aber auch selbst zwei Gründungszentren mit geförderten Büroräumen: das „N4“, zentral gelegen am Nikolaiplatz mit 27 Büros auf rund 1.000 Quadratmeter, und der „Green Tech Hub“ im Science Tower mit elf modernen Büros.
Freien Raum nutzen
Eine weitere Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen, die in freien Geschäftslokalen aktiv werden möchten. Eine Förderung von bis zu 10.000 Euro steht jenen Unternehmen zur Verfügung, die sich auf Geschäftsflächen, die seit mindestens sechs Monaten ungenutzt sind, niederlassen und diese mindestens ein Jahr lang betreiben.
Die Stadt Graz bietet zudem eine spezielle Förderung für Unternehmen, die Interesse an der Einrichtung temporärer Pop-up-Stores haben. Diese Förderung, die bis zu 3.000 Euro betragen kann, dient zur Deckung von Kosten für Miete, Ausstattung und Werbung. Um für diese Förderung infrage zu kommen, muss der Pop-up-Store für eine Mindestdauer von vier Wochen betrieben werden. Diese Maßnahme fördert die kreative und flexible Nutzung leerstehender Geschäftsflächen und soll die Grazer Innenstadt beleben.
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