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Crowdinvesting boomt in Österreich: Vor allem Jungunternehmen profitieren von den Investitionssummen.
Wer eine gute Geschäftsidee hat, muss sich natürlich auch um die Finanzierung kümmern. Eine Möglichkeit ist das sogenannte Crowdinvesting. Dabei beteiligen sich zahlreiche Investoren und Anleger mit typischerweise eher geringen Geldbeiträgen via Internet an jungen Unternehmen.
300 Projekte und 40 Millionen Investitionsvolumen: Das ist die beeindruckende Bilanz des Österreichischen Crowdinvesting-Marktes im Jahr 2018, was einer Steigerung von 20 Prozent gegenüber dem Jahr davor entspricht. Insgesamt liegt das Crowdfunding-Volumen seit 2012 bei beachtlichen 120 Millionen Euro. Bei weiter anhaltender Niedrigzinspolitik wird ein Anstieg des jährlichen Volumens in Österreich auf 300 Millionen Euro erwartet. Gute Zeiten also für die alternative Projektfinanzierung.
Kapital von der "Crowd"
Umso wichtiger sind klare Spielregeln für diesen Markt, die seit 2005 im "Alternativen Finanzierungsgesetz" festgehalten sind. Grundsätzlich hat jedes Start-up die Möglichkeit, Investitionskapital von der "Crowd" zu lukrieren. Kernelement ist ein fundierter, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüfter Businessplan. Die Prüfung muss von einem qualifizierten Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater durchgeführt und attestiert werden.
Neben dem Businessplan müssen auch eine Projektbeschreibung, Anlegerinformationen mit allen Bedingungen und Risikohinweisen sowie entsprechende Investitionsverträge erstellt werden. Nach der positiven Prüfung und vor Vertriebsstart ist das Investmentprodukt bei der Österreichischen Kontrollbank zu listen und beim Konsumentenschutz aufzulegen.
Onlineplattformen als Vertriebspartner
Die ersten Investoren für das eigene Crowdinvesting-Projekt kommen meist aus dem Kreis der sogenannten "3F" (Familiy, Friends, Fans). Als Emittent hat man die Möglichkeit, das "Investment" selbst zu bewerben und zu vertreiben. Unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes kann dies auch online erfolgen. Alternativ oder zusätzlich können diverse Onlineplattformen als Vertriebspartner eingesetzt werden. Zu berücksichtigen sind dabei die zusätzlichen Vertriebskosten der Onlineplattform, die in der Regel fünf bis 18 Prozent des Investitionsvolumens betragen. Diese Kosten werden zwischen Investor und Emittent aufgeteilt. Die Maximalgrenze, die am Markt eingesammelt werden darf, wurde in den letzten Jahren übrigens auf 1,49 Millionen Euro erhöht.
Jedenfalls notwendig für die professionelle Erstellung eines Crowdinvestment-Produkts ist ein qualifizierter Berater, der bei der Erstellung der Plausibilität und Vollständigkeit attestiert. Der Unternehmensberater Increstment hat sich auf Finanzierungsprojekte auf Basis des "Alternativen Finanzierungsgesetzes" spezialisiert und ist der ideale Ansprechpartner für steirische Unternehmen und Gründer.
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