Besteuerung nicht gerechtfertigt

Drei betroffene Landwirte: Fritz Schöllnast, Kammerobmann Johann Reisinger und Josef Jeitler (v.r.).
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Um die Errichtung der 380kV-Leitung durch die Oststeiermark und das Südburgenland zu ermöglichen, mussten die Grundeigentümer dem Verbund Vereinbarungen über Zufahrtswege und Servitutsbereiche der Leitungsüberspannung schließen. Für die dafür ausbezahlten Entschädigungen werden die betroffenen Grundbesitzer jetzt vom Fiskus zur Kasse gebeten. „So etwas hat es bis jetzt noch nicht gegeben“, ärgert sich der Hartberger Kammerobmann Johann Reisinger, selbst ein Betroffener. Grundeigentümer, die weniger als 15.000 Euro Entschädigung erhalten haben, sollen die Steuer für 70% der Entschädigungssumme nachzahlen, nur 30% werden steuerfrei gestellt.
„Laut unseren Gutachten wären aber 80% als steuerfrei zu bewerten gewesen“, so Reisinger.
Auch die Verzugszinsen werden den Betroffenen in Rechnung gestellt, da die Steuerleistung bereits 2008 fällig gewesen wäre.
Reisinger hat jetzt erreicht, dass alle Grundeigentümer, die eine Forderung des Finanamtes erhalten haben, ein Nachsichtsansuchen oder einen Antrag auf Bescheidberichtigung stellen können.
„In Zukunft wird es aber sicher notwendig sein, vor Unterschriftleistungen für öffentliche Projekte eine steuertechnische Bewertung durchzuführen.“ Unterstützung erhält er dabei auch von Landwirtschaftskammer-Präsident Gerhard Wlodkowski: „Wir stehen dazu, dass wird die Leitung brauchen, wenn wir aber von Anfang an gewusst hätten, was auf uns zukommt, hätten wir mit dem Verbund über die Entschädigungshöhe anders verhandelt.“

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