Strafanzeigen gegen Fürstenfelder Wirte
Die Einhaltung des neuen Rauchergesetzes wird nach Anzeigen gegen die Wirte in Fürstenfeld sehr streng kontrolliert.
Mit 1. Juli des heurigen Jahres 2010 endete für die heimischen Gastronomiebetriebe die Übergangsfrist für das neue Rauchergesetz. Seither müssen Lokale mit einer Größe über 50 Quadratmeter ihren Gästen separate Raucher- und Nichtraucherbereiche anbieten. Der Hauptraum, der über die Mehrzahl der Verabreichungsplätze verfügt, ist als baulich differenzierter Nichtraucherraum zu führen. Die Räumlichkeiten müssen mit entsprechenden Pickerln gekennzeichnet sein.
Hohe Strafen drohen
Bei Verstößen gegen das Gesetz droht Gästen eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro. Empfindlicher trifft es die Wirte. Bei Nichtbefolgung der neuen Regelung drohen Geldstrafen von 200 Euro bis zu einem Höchstausmaß von 10.000 Euro. Wer das Gesetz ignoriert, dem kann im schlimmsten Fall sogar die Konzession entzogen werden.
Anzeigen gegen Wirte
Das neue Rauchergesetz ist nicht leicht zu vollziehen, aber die Beamten der Bezirkshauptmannschaft gehen jeder einzelnen Anzeige nach. In den letzten Wochen sind sehr viele Anzeigen, zumeist anonym, wegen Übertretungen in der Fürstenfelder Gastronomie bei uns eingelangt“, berichtet Beatrix Pfeifer, Bezirkshauptfrau der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld. Vier Betreiber von Abendlokalen rund um das Fürstenfelder „Bermudadreieck“ und einige Kaffeehausbetreiber müssen nach einem Lokalaugenschein durch Sachverständige der BH mit einer Strafverfolgung rechnen. Festgestellt wurden Verstöße gegen das Rauchergesetz wie beispielsweise die nicht erfolgte abgeschlossene räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich. Die Wirte sind nun aufgefordert, rasch zu handeln. Die Anzeigen betreffen fast ausschließlich Lokale in der Stadt Fürstenfeld. Bei wiederholtem, hartnäckigem Widerstand gegen das Tabakgesetz sind wir gezwungen, härter durchzugreifen“, erklärt Pfeifer.
Wünschenswert wäre in Österreich eine Lösung wie in Spanien gewesen, wo Pubs und Kaffeehäuser von der Regelung ausgenommen sind“, meint Johanna Zechmeister, Betreiberin des Café Segafredo im Stadtzentrum.
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