Illegalem Glücksspiel wird der Kampf angesagt
Die Bezirkshauptmannschaft und die Polizei kontrollieren regelmäßig; saftige Euro-Strafen drohen.
Seit 1. Jänner 2016 ist das Glücksspiel in der Steiermark verboten; das so genannte „kleine Glücksspiel“ wurde mit der Glücksspielgesetz-Novelle in der Fassung von 2010 neu geregelt. Die wichtigsten Änderungen: die Aufstellung von Einzelautomaten ist verboten; Glücksspielautomaten dürfen nur mehr in bewilligten Automatensalons und mit Bewilligung des Landes erfolgen (max. 1.000 Spielautomaten in der Steiermark).
Im Bezirk Hartberg werden seit dem Vorjahr regelmäßige Kontrollen durchgeführt, bei 25 Kontrollaktionen, unter anderem in Wettlokalen, Cafés und Tankstellen-Cafés, wurden zahlreiche Übertretungen festgestellt. Dabei wurden 150 Glücksspielgeräte beschlagnahmt und befinden sich in behördlicher Verwahrung. Darüber hinaus sind auch Teilbetriebsschließungen ausgesprochen worden. Der Strafrahmen für das illegale Aufstellen von Glücksspielautomaten beträgt bis zu drei Automaten für jeden 1.000 bis 10.000 Euro und bei mehr als drei Automaten für jeden 3.000 bis 30.000 Euro. Bei den bisher rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren wurden Strafbeträge in der Höhe von 30.000 bis 65.000 Euro je Bescheid verhängt.
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