Baustelle in der Bahnstraße
Halbseitige Sperre bei Brücke in Horn
- Asphaltierungsarbeiten an der Brücke über den Breiteneicherbach in der Bahnstraße.
- Foto: Markus Kahrer
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In der Stadt Horn kommt es von 19. Mai bis 6. Juni zu Verkehrsbehinderungen. Grund dafür sind Asphaltierungsarbeiten an der Brücke über den Breiteneicherbach in der Bahnstraße. Eine Umleitung wird eingerichtet.
HORN. Von 19. Mai bis einschließlich 6. Juni wird in der Stadt Horn eine Baustelle im Bereich der Bahnstraße eingerichtet. Konkret betroffen ist die Brücke über den Breiteneicherbach auf Höhe der Hausnummer 7, unmittelbar vor dem Geschäft Schulmeister. Im Zuge von Sanierungsarbeiten wird dort die Asphaltdecke erneuert, was eine halbseitige Sperre der Fahrbahn erforderlich macht. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise, um die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist in diesem Zeitraum mit Verzögerungen zu rechnen.
- Asphaltierungsarbeiten an der Brücke über den Breiteneicherbach in der Bahnstraße.
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Der Verkehr von Horn kommend in Richtung Breiteneich kann die Baustelle weiterhin passieren. Für Fahrzeuge, die aus der Gegenrichtung – also von Breiteneich in Richtung Stadtzentrum – unterwegs sind, ist eine Umleitung über die Lagerhausstraße eingerichtet. Diese Umleitung wird entsprechend beschildert und führt den Verkehr über das angrenzende Straßennetz wieder zurück auf die reguläre Fahrtroute. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und ausreichend Fahrzeit einzuplanen.
Baustelle und Umleitung
Anrainer und Anlieger im Bereich der Baustelle können ihre Grundstücke auch während der Bauphase grundsätzlich weiterhin erreichen. Die Zufahrt bleibt für sie bis unmittelbar zur Baustelle möglich. Kurze Wartezeiten oder temporäre Einschränkungen aufgrund von Baustellenfahrzeugen und Arbeitsgeräten lassen sich jedoch nicht gänzlich vermeiden. Die Stadtgemeinde bittet um Verständnis für mögliche Unannehmlichkeiten.
- Als zusätzliche Maßnahme zur Entlastung des umliegenden Straßennetzes wird während der Bauzeit eine sonst unzulässige Fahrtrichtung temporär freigegeben:
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Als zusätzliche Maßnahme zur Entlastung des umliegenden Straßennetzes wird während der Bauzeit eine sonst unzulässige Fahrtrichtung temporär freigegeben: Das Linksabbiegen von der Hopfengartenstraße in die Wiener Straße ist im Zeitraum der Bauarbeiten ausnahmsweise erlaubt. Diese Änderung soll insbesondere den Verkehrsfluss aus dem östlichen Stadtbereich erleichtern und für eine bessere Verteilung der Verkehrsströme sorgen.
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