Lebenshilfe Tirol
10 Jahre Behindertenrechtskonvention, Kritisches und Erreichtes

10 Jahre Inklusion nach UN-Behindertenrechtskonveiton in Österreich. (Symbolbild) | Foto: Lebenshilfe Tirol
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  • 10 Jahre Inklusion nach UN-Behindertenrechtskonveiton in Österreich. (Symbolbild)
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TIROL. In den vergangenen 10 Jahre, seit Eintritt Österreichs in die UN-Behindertenrechtskonvetion, konnte einiges erreicht werden, doch vieles ist bis heute offen. Die Lebenshilfe Tirol arbeitet fleißig an der stetigen Umsetzung der Konvention. 

Arbeiten ohne Gehalt und Recht auf Kranken- und Pensionsversicherungen

Auch wenn Österreich bereits ein ganzes Jahrzehnt der UN-Behindertenrechtskonvention angehört, gibt es bis heute, für Menschen mit Behinderung in den Werkstätten, kein Gehalt und Recht auf Kranken- und Pensionsversicherungen. Die Menschen sind lebenslänglich allein von Mindestsicherung, Waisenpension oder erhöhter Familienbeihilfe abhängig. Wobei diese Gelder momentan auch von Kürzungen betroffen sind. Diese lebenslange "Absperrung mit Taschengeld" wäre ein Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, so Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol Georg Willeit.

Erreichtes der vergangenen Jahre

Als positiv kann gerechnet werden, dass im Tiroler Teilhabegesetz das Recht auf "Persönliche Assistenz" und "Persönliche Budgets" festgelegt wurde. 
Da die Konvention eine „Deinstitutionalisierung“ fordert, verkleinerte man die Arbeits- und Wohnstandorte der Lebenshilfe stark. Jetzt gibt es vermehrt kleine Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen
Viel Arbeit wurde auch in praxisnahe Arbeitsangebote gesteckt. Gemeinsam mit Firmen konnte man Menschen mit Behinderung anhand wertvoller Berufspraxis "job-fit" machen. Der Weg hin zu einem selbstbestimmten Leben wird dadurch und durch viele weitere Maßnahmen geebnet. 

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