FC-Wacker-Innsbruck-Insolvenz
Aktenzahl 7S30/22d LG Innsbruck

Das Insolvenzverfahren über die FC Wacker Innsbruck GmbH ist eröffnet. | Foto: Marco2811
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  • Das Insolvenzverfahren über die FC Wacker Innsbruck GmbH ist eröffnet.
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Anpfiff für die allerletzte Verlängerung des FC Wacker Innsbruck. Nach monatelangen Warten und Hoffen zählen ab jetzt nur mehr Fakten. Mit dem Aktenzeichen 7S30/22d beim Landesgericht ist das Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Herbert Matzunski ist der erfahrene Masseverwalter des Insolvenzverfahrens. Er hat bereits den FC-Tirol-Konkurses abgewickelt. Die erste Tagsatzung findet am 27.07.2022 und 11:00 Uhr statt. Vom Verein gibt es Neuigkeiten zur Generalversammlung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Insolvenz nicht auf den Verein FC Wacker Innsbruck bezieht.

INNSBRUCK. Bis 13.7. können Gläubiger der FC Wacker Innsbruck GmbH ihre Forderungen bei Gericht anmelden. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens ist Herbert Matzunski der neue starke Mann. Im Gepäck hat er strenge Auflagen, wie z. Bsp. die Post- und E-Mailsperre. Umfasst sind alle Postsendungen an den Schuldner, unabhängig ob Geschäfts- oder Privatsendungen bzw. ob die Sendung an den Wohnort oder einen anderen Ort zugestellt wird. Matzunski kann nach Erhalt aller Daten vom Provider die Zugangscodes zu den Postfächern ändern und so dem Schuldner den Zugang zu seinem E-Mail-Konto verwehren. Während des Insolvenzverfahrens hat er alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, zu denen der Schuldner wegen der mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Verstrickungswirkung nicht (mehr) befugt ist, mit Wirkung für die Masse und die Insolvenzgläubiger vorzunehmen. Matzunski ist dabei vor allem dem Gericht und den Gläubigern gegenüber verantwortlich.

Großes Insolvenztheater des FC Wacker in mehreren Akten, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Erfahrener Masseverwalter

Herbert Matzunski hat bereits den Konkurs des FC Tirol Innsbruck abgewickelt. Auf 71 Seiten hat der Rechtsanwalt den Ablauf der Konkurssache ausführlich in seinem Bericht dargelegt. Auch diesmal wird Matzunski eine Menge an Akten, Unterlagen und Rechnungen studieren müssen. Von Interesse wird dabei auch die "Beurkundung der Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der FC Wacker Innsbruck GmbH" sein. Mit viel Spannung werden die Möglichen Auswirkungen der Insolvenz der FC Wacker Innsbruck GmbH auf den Verein FC Wacker Innsbruck erwartet. Wie bekannt ist der Verein zu 100 Prozent Eigentümer der GmbH. Ebenso auch bei der eSports Management Acengy GmbH. Kevin Radi hat ab sofort mit der FC Wacker Innsbruck GmbH nichts mehr zu tun.

Creditform

"Über das Vermögen der FC Wacker Innsbruck GmbH mit Sitz in Innsbruck, Stadionstraße 1, wurde heute nunmehr das Konkursverfahren eröffnet", berichtet Stephan Mazal vom Österreichischen Verband Creditreform. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Lizenz-Fußballabteilung (Profifußball) und die kommerzielle Nutzung des Vereinsnamens und Vereinslogo des Vereins FC Wacker Innsbruck. Die Passiva betragen belaufen sich auf rund EUR 1,2 Mio. Von der Insolvenz sind ca.150 Gläubiger betroffen. „Da zugesagte Investorengelder nicht geflossen sind, ist die GmbH zahlungsunfähig .“, sagt Stephan Mazal von Creditreform.

KSV1870

Klaus Schaller, KSV1870 Regionalleiter West, analysiert nach Eintritt der Wirkungen der Insolvenzeröffnung die aktuelle Situation: „Der Insolvenzverwalter hat als eine der ersten Aufgaben zu prüfen, ob eine Fortführung des operativen Betriebes nach den Regeln der Insolvenzordnung überhaupt denkbar ist. Dabei spielen rein wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Inwieweit die Verantwortlichen der Schuldnerin in der Lage sind, hier ein entsprechendes Planungspapier samt belastbarer Finanzierungszusagen vorzulegen, bleibt abzuwarten. Auf Basis der dem KSV1870 vorliegenden Unterlagen ist vermutlich von einer sehr raschen Schließung des Unternehmens auszugehen.“ Insolvenzrichter Hannes Seiser sei nach abgeschlossener Prüfung zum Schluss gekommen, dass sämtliche Insolvenzvoraussetzungen der Schuldnerin (FC Wacker GmbH) vorliegen. „Der letzte Jahresabschluss liegt zum 30.06.2020 (abweichendes Wirtschaftsjahr) vor. Die Bilanz zum 30.06.2020 weist im Vergleich zu jener aus dem Jahr 2019 eine bereits stark verringerte Eigenkapitalquote aus." 

Probleme

Im Vorfeld der Insolvenzeröffnung wurden bereits einige Probleme der Schuldnerin öffentlich diskutiert. Eine fehlende Spiellizenz für die kommende Saison, austretende Spieler und kaum liquide Mittel sprechen wohl dafür, dass es zu einer raschen Schließung des Betriebes kommen wird. Diese Schließung des Unternehmens hätte zur Folge, dass der Insolvenzverwalter - nach Maßgabe des Insolvenzrechts – alsbald sämtliche Vermögenswerte der Schuldnerin zugunsten der Insolvenzmasse veräußert. Auch im Insolvenzeröffnungsantrag ist ausgeführt, dass ein Fortbetrieb und den aktuellen Parametern schwer vorstellbar ist. Mit der Insolvenzeröffnung sind sohin nicht mit einem Schlag sämtliche Unsicherheiten aus dem Weg geräumt. Durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters ist aber gewährleistet, dass alle insolvenzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte der Insolvenzverwalter – nach einer raschen und objektiven Prüfung der wirtschaftlichen Situation – setzen wird.

Haftung

Aus der Sicht der Gläubiger ist das Thema von möglichen Haftungen von aktuellen und früheren Organen der Schuldnerin von Interesse. Dabei wird der Insolvenzverwalter zu erheben haben, zu welchem Zeitpunkt die Insolvenzvoraussetzungen bei der Schuldnerin bereits eingetreten waren. Die österreichische Insolvenzordnung normiert nämlich für die für ein Unternehmen verantwortlichen Personen eine Insolvenzantragspflicht binnen einer Frist von längstens 60 Tagen ab Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Kommt eine in der Verantwortung stehende Person ihrer Antragspflicht nicht nach, kann unter gewissen Voraussetzung eine persönliche Haftung für den den Gläubigern zusätzlich entstandenen Schaden entstehen. Es ist davon auszugehen, dass der bestellte Insolvenzverwalter, welcher ein erfahrener Experte im Insolvenzrecht ist, diesbezügliche detaillierte Prüfungen anstellen wird. 
Ebenso wird der Insolvenzverwalter im Detail zu analysieren haben, welche wirtschaftlichen Verquickungen zwischen der nun insolventen GmbH und dem Verein FC Wacker Innsbruck bestehen. Hier wird insbesondere die Frage zu klären sein, ob und falls ja, in welcher Höhe es wechselseitige Haftungen für Verbindlichkeiten gibt. Denkbar ist natürlich auch, dass unter Umständen der eine Rechtsträger gegenüber dem anderen Rechtsträger Forderungen in den Büchern stehen hat. Über die Höhe der bei der Schuldnerin aushaftenden Verbindlichkeiten lässt sich im Moment vom KSV1870 keine seriöse Aussage treffen. Laut dem Insolvenzeröffnungsverfahren sollen Passiva in Höhe von rund € 1.200.000,00 aufgelaufen sein. Es bleibt abzuwarten, ob diese Einschätzung tatsächlich zutrifft. In der Prüfungstagsatzung wird sich letztlich zeigen, welche Forderungen von Gläubigern bei Gericht angemeldet wurden.

Gesellschafterbeschluss. Kevin Radi ist Geschäftsführer bestellt. | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
  • Gesellschafterbeschluss. Kevin Radi ist Geschäftsführer bestellt.
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Rätselraten

Warum Kevin Radi sich nicht als Geschäftsführer im Firmenbuch eintragen lassen hat, ist eines der großen Rätsel. Bei der Frage nach dem nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer erklärt Rechtsanwalt Mathias Demetz gegenüber der BezirksBlätter Innsbruck Redaktion, dass ein Geschäftsführer die Gesellschaft schon bei Annahme des Gesellschafterbeschlusses, mit dem er zum Geschäftsführer bestellt wird, wirksam vertreten kann, auch wenn seine Funktion als Geschäftsführer (noch) nicht im Firmenbuch eingetragen ist. Das Landesgericht teilt der Redaktion dazu mit: "Es gibt hier kein amtswegiges Vorgehen des Gerichts. Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß vertreten ist, kann einen Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers stellen.“

Wacker-Neuigkeiten

Die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung wurde via Post/Mail an alle Mitglieder des FC Wacker Innsbruck versendet. "Die vorläufige Tagesordnung wird wie folgt bekannt gegeben:

  • Begrüßung, Information über die Beschlussfassung und Bestimmung der Stimmprüfer
  • Beschlussfassung über die Tagesordnung
  • transparente und vollständige Informationen „über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins“ gemäß § 9 Absatz 8 der Vereinsstatuten
  • Beschlussfassung über den Antrag auf „Enthebung des gesamten Vorstands“ gemäß § 14 b) der Vereinsstatuten (qualifizierte Doppelmehrheit von drei Vierteln)
  • für den Fall der Enthebung Neuwahl eines Präsidenten samt Vorstandsteam
  • Allfälliges

Außerdem wird im Vorfeld zur Generalversammlung ein Vereinsabend abgehalten.

Trainerentlassung

Masaki Morass wurde mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Trainer der zweiten Mannschaft des FC Wacker Innsbruck entbunden. Die aktuellen Juniors (Anm. FCW III) Trainer Thomas Löffler und Florian Anderle werden für die letzten Runden im unteren Playoff der Regionalliga Tirol übernehmen und versuchen die junge Mannschaft zum Klassenerhalt zu führen. Über eine weitere Funktion von Masaki Morass im Verein wird man sich zu gegebenem Zeitpunkt zusammensetzen und eine Entscheidung treffen. 
Zudem werden Tormanntrainer Georg Possard und Co-Trainer Mario Anfang den Verein im Guten verlassen. Diese Entscheidung wurde von beiden bereits vor der Trennung mit Masaki Morass getroffen und dem Verein mitgeteilt.

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