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Das "fast" vergessene Schwimmbadprojekt

So könnte das 50-Meter-Schwimmhallenprojekt vom Sprungturm aus gesehen werden. | Foto: Foto (Studie) Bauconzept
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  • So könnte das 50-Meter-Schwimmhallenprojekt vom Sprungturm aus gesehen werden.
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Ruhig ist es geworden rund um das 50-Meter-Schimmbadprojekt und die Frage der Zukunft des Hallenbades Höttinger Au. Eigentlich sollte seit dem Jänner-Gemeinderat Klarheit herrschen, daraus wurde jedoch nichts. Eine Anfrage im Gemeinderat und ein offener Brief von Schwimmsport-Funktionär Stefan Opatril wollen eine rasche Aufklärung über den aktuellen Stand.

INNSBRUCK. Stadträtin Elisabeth Mayr will im nächsten Gemeinderat eine umfassende und detaillierte Aufklärung. Ihre Anfrage zum "Durchführungs-Projektbericht, 50m-Halle bzw. Sanierung Schwimmbad Höttinger Au" verlangt von Bürgermeister Georg Willi die Beantwortung aller wichtigen Fragen rund um das fast vergessene Projekt. Bereits die erste Frage geht auf den fehlenden Bericht ein: "Die Vorlage des Durchführungs-Projektberichts für die 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli-Areal sowie der Potenzialanalyse für den Standort Höttinger Au hätte im Jänner-Gemeinderat durch den Bürgermeister bzw. Vertreterinnen und Vertreter der IKB AG erfolgen sollen. Warum ist diese nicht erfolgt?" Es ist jedoch unklar ist, ob die IKB einen Auftrag erhalten haben: "Ist es richtig, dass der IKB AG kein Auftrag durch den Bürgermeister erteilt wurde, dem Gemeinderatsbeschluss entsprechend einen Durchführungs-Projektbericht zu erstellen?"  (die gesamte Anfrage finden Sie am Ende des Beitrages).

Braucht Innsbruck ein 50-m-Schwimmbecken?

Die Fakten zum 50-Meter-Projekt, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Bad In der Au

Auch die Zukunft des Hallenbads Höttinger Au spielt in der Anfrage eine große Rolle. So möchte Mayr wissen: "Wurde der IKB AG der Auftrag erteilt, eine Potenzialanalyse für den Standort Höttinger Au Bad zu erstellen? Wenn ja: Weshalb liegt diese dem Gemeinderat noch nicht vor? Wenn nein: Weshalb wurde kein Auftrag erteilt? Wenn ja: Wurden alle im Antrag formulierten Punkte – Wohnbau, studentisches Wohnen, Generalsanierung als Hallenbad – beleuchtet oder nur (ein) Teil(e) dieser?" Zum Thema Erweiterung und anfallende Kosten wird die Frage: "Ist es richtig, dass die Analyse ergeben hat, dass eine Erweiterung des Bestandsbades um ein zweites 25-Meter-Becken plus sämtlicher Arbeiten, die eine Generalsanierung erfordert, einen Kostenaufwand von rund 20 Mio. Euro verursachen würde?" gestellt. Aber auch die Kosten ohne eine Erweiterung werden hinterfragt: "Ist es korrekt, dass die Analyse ergeben hat, dass eine Generalsanierung des Schwimmbades Höttinger Au ohne Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen einen Kostenaufwand von über 8 Mio. Euro ergeben hat?"

Soll das Hallenbad Höttinger Au erhalten werden?
Die Vision der Schwimmhalle in Innsbruck. | Foto: Visualisierung: Bauconzept
  • Die Vision der Schwimmhalle in Innsbruck.
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Das ungeliebte Projekt, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Sanierungsmaßnahmen

"Am 25.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass bis zu einer Grundsatzentscheidung bzgl. Erhalt Höttinger Au Bad oder Errichtung einer 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli Areal keine größeren Sanierungsarbeiten an den anderen Schwimmbadstandorten der IKB vorgenommen werden. Haben solche Maßnahmen stattgefunden?", möchte Elisabeth Mayr Aufklärung haben und stellt abschließend die Frage nach Möglichkeiten der Finanzierung:

  • Trifft es zu, dass Investitionen in Schwimmbäder aus KIP-Mitteln (Kommunalinvestitionsgesetz 2020) zu 50% förderbar und zusätzlich andere mögliche Förderungen (Bund, Land) abgerufen werden können (sowohl für Sanierungen inklusive Herstellung von Barrierefreiheit als auch für Neuerrichtungen)?
  • Trifft es zu, dass diese Förderungen nur durch Beschlüsse im aktuellen Kalenderjahr abgerufen werden können?
  • Trifft die Aussage des Bürgermeisters zu, dass die der Stadt Innsbruck anteilig zustehenden KIP-Mittel mit den aktuellen Projekten nicht zur Gänze abgeholt werden können?

Die Antworten von Bürgermeister Willi werden nicht nur von StR Elisabeth Mayr mit Spannung erwartet.

Die Bürgerinitiative kämpft für Hallenbad Höttinger-Au. | Foto: Privat
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Entscheidungsgrundlagen statt Blockaden, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Förderungen

"Man muss das Geld abholen, umso mehr, als auch das Land Tirol eine Mitfinanzierung des 50m Sporthallenbades in Innsbruck zugesagt hat. Insgesamt gibt es immerhin 15,33 Millionen Euro abzuholen", so leitet Stefan Opatril, Obmann des SC IKB Innsbruck, Vizepräsident des OSV und Projektleiter des LSV Tirol, seinen offenen Brief an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein. Opatril führt weiter aus: "Nachdem es wieder einmal ruhig geworden ist rund um das 50m Sporthallenbad in Innsbruck, erlaube ich mir nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist. Im Herbst 2021 wurde meines Wissens die IKB beauftragt, die tatsächlichen Sanierungskosten für das Hallenbad Höttinger Au zu berechnen, die sodann dem BM Willi vorzulegen sind und der wiederum im Jänner 2022 dem GR davon zu berichten hat. Mittlerweile ist April 2022 und die IKB hat meinen Informationen zu Folge die Kosten einer Sanierung für das Hallenbad Höttinger Au berechnet." 

Juni 2020: Das Aus für das 50-Meter-Schwimmbad, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Sanierung Höttinger Au

Zur Sanierung des Hallenbads nimmt Opatril wie folgt Stellung: "Eine Sanierung des Bereiches Schwimmhalle im HB Höttinger Au belaufen sich auf EUR 12 Mio., also um einiges mehr, als ursprünglich angenommen wurde. Dazu kommt selbstverständlich die dafür notwendige Sperre des Hallenbades über eine Laufzeit von ca. 2 Jahren, in der den BürgerInnen der Stadt Innsbruck und insbesondere den Kindern der Stadt Innsbruck keine Möglichkeit geboten werden kann, den Schwimmsport auszuüben bzw. das Schwimmen zu erlernen.
Abgesehen davon würde eine solche Sanierung des bestehenden Hallenbades Höttinger Au zu keiner Vermehrung der Wasserfläche führen und weiterhin einen Gutteil der Innsbrucker Kinder vom Erlernen des überlebenswichtigen Schwimmens ausschliessen. Denkt man daran, die Wasserfläche im Bereich des Hallenbades Höttinger Au zu erweitern, z.B. mittels eines zweiten 25m Beckens (wie es die Innsbrucker Grünen gerne hätten), steigen die von der IKB berechneten Kosten, meinen Informationen zu Folge, auf bereits EUR 17 Mio."

Rettet das Bad in der Au, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Pro Sporthallenbad

"Würde die Stadt Innsbruck diese EUR 17 Mio zusammen mit den zugesagten EUR 15,33 Mio durch den Bund und das Land Tirol investieren, wäre ein vollkommen neues 50m Sporthallenbad fast zur Gänze finanziert", erklärt der Schwimmsportfunktionär und meint: "Wer würde die gleiche Summe in eine Sanierung stecken, wenn er dafür etwas Neues bekommen könnte, das noch dazu wesentlich mehr Wasserfläche bietet?
Wohl niemand, wenn es sich um sein eigenes Geld handelt!" Abschließend erklärt Opatril: "Für den Spitzen-Schwimmsport möchte ich als Verfechter des Klimaschutzes noch anmerken, dass sich unsere Sportler zahlreiche Flugreisen für Trainingslager ersparen würden, könnten sie in ihrer Heimat bleiben, um zu trainieren."

Zeitgeschichte: Unterschriftenaktion für die Erhaltung des Bades in der Au mit dem damalige Präsident des TWV, Theodor Didusch. | Foto: Sturm
  • Zeitgeschichte: Unterschriftenaktion für die Erhaltung des Bades in der Au mit dem damalige Präsident des TWV, Theodor Didusch.
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Das Bad in der Höttinger Au, Widerspruch und Kritik, BezirksBlätter Innsbruck Beitrag

Anfrage von StR Elisabeth Mayr

Der am 15. Juli 2021 in den Gemeinderat eingebrachte Antrag „Durchführungsprojektbericht Schwimmhalle mit 50-Meter-Becken und 25-Meter-Lehrschwimmbecken am Standort Tivoli und Potenzialanalyse zur Liegenschaft Schwimmbad Höttinger Au“ GfGR/210/2021, welcher am 13. Oktober 2021 mehrheitlich dem Inhalte nach vom Gemeinderat angenommen wurde, besagt, dass Herr Bürgermeister beauftragt wird:
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB AG) mit der Erarbeitung eines Durchführungsprojektberichtes (gemäß Geschäftsordnung des Beirats für Großprojekte) zur Errichtung einer Schwimmhalle am Standort Tivoli zu beauftragen sowie
Die IKB AG als Eigentümerin des Grundstücks des Hallenbads Höttinger Au zu beauftragen, in enger Abstimmung und zusammen mit den Fachämtern (Stadtplanung, etc.) eine Potenzialanalyse zur künftigen Nutzung der Liegenschaft zu erstellen (Wohnbau, studentisches Wohnen, Generalsanierung als Hallenbad).
Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat ehestmöglich, jedoch bis spätestens zum Jänner-Gemeinderat 2022, vorzulegen.

Folgende Fragen ergeben sich aus der bisher nicht erfolgten Berichterstattung an den Gemeinderat und werden an Herrn Bürgermeister gemäß § 13 Abs 4 IStR iVm § 18 GOGR gestellt:

Die Vorlage des Durchführungsprojektberichts für die 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli Areal sowie der Potenzialanalyse für den Standort Höttinger Au Bad hätte im Jänner Gemeinderat durch Herrn Bürgermeister bzw. Vertreter:innen der IKB AG erfolgen sollen.
Warum ist diese nicht erfolgt?

Ist es richtig, dass der IKB AG kein Auftrag durch Herrn Bürgermeister erteilt wurde, dem Gemeinderatsbeschluss entsprechend einen Durchführungsprojektbericht zu erstellen?
Wenn kein Auftrag erteilt wurde: Weshalb nicht?
Wenn der Auftrag erteilt wurde: Weshalb liegt der Bericht dem Gemeinderat bisher nicht vor?
Wenn der Auftrag erteilt wurde und es zu Verzögerungen kommt(kam), weshalb wurde der Gemeinderat darüber nicht informiert?

Liegt eine Verzögerung vor?
Wenn ja: Weshalb und wann ist schließlich mit einer Vorstellung von Durchführungsprojektbericht zu rechnen?

Wurde der IKB AG der Auftrag erteilt, eine Potenzialanalyse für den Standort Höttinger Au Bad zu erstellen?
Wenn ja: Weshalb liegt diese dem Gemeinderat noch nicht vor?
Wenn nein: Weshalb wurde kein Auftrag erteilt?
Wenn ja: Wurden alle im Antrag formulierten Punkte – Wohnbau, studentisches Wohnen, Generalsanierung als Hallenbad – beleuchtet oder nur (ein) Teil(e) dieser?
Wenn nur (ein) Teil(e) dieser: Welche(r) Teil(e)?
Wenn nur (ein) Teil(e): Weshalb nur diese(r) Teil(e)?

Ist es richtig, dass bloß der Auftrag zur Durchführung der Analyse einer Generalsanierung des Schwimmbades Höttinger Au beauftragt wurde?
Wenn ja: Weshalb nur die Generalsanierung und nicht alle im Gemeinderatsbeschluss angeführten Punkte?

Ist es richtig, dass der Auftrag, eine Variante einer Erweiterung des Hallenbades Höttinger Au um ein zweites 25-Meter-Becken im Zuge einer Generalsanierung zu prüfen, erteilt wurde?
Wenn ja: was ist das Ergebnis dieser Prüfung?

Ist es richtig, dass die Analyse ergeben hat, dass eine Erweiterung des Bestandsbades um ein zweites 25-Meter-Becken plus sämtlicher Arbeiten, die eine Generalsanierung erfordert, einen Kostenaufwand von rund 20 Mio. Euro verursachen würde?

Wie hoch sind die geschätzten Kosten (inklusive Herstellung von Barrierefreiheit und Baumeisterarbeiten) tatsächlich?

Ist es korrekt, dass die Analyse ergeben hat, dass eine Generalsanierung des Schwimmbades Höttinger Au ohne Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen einen Kostenaufwand von über 8 Mio. Euro ergeben hat?

Wie hoch sind die geschätzten Kosten (inklusive Herstellung von Barrierefreiheit und Baumeisterarbeiten) tatsächlich?

Ist es korrekt, dass die IKB AG bei einer Generalsanierung des Hallenbades mit einer Schließzeit von eineinhalb Jahren rechnet?

Sind Ausweichwasserflächen für den Zeitraum einer allfälligen Generalsanierung geplant?
Wenn nein: Weshalb nicht?
Wenn ja: Wo sind diese geplant?

Fallen Extra-Kosten für die Errichtung von Ausweichwasserflächen an, die zu den Kosten für die Generalsanierung hinzugerechnet werden müssen?
Wenn ja: Wie hoch sind diese?
Wenn nein: Weshalb nicht?

Fallen Extra-Betriebskosten für die Ausweichwasserflächen an?
Wenn ja: Wie hoch sind diese?
Wenn nein: Weshalb nicht?

Können bei einer Generalsanierung des Bestandsbades Höttinger Au gleich wie bei der Errichtung einer 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli Areal Fördergelder von Bund und Land lukriert werden?
Wenn ja: Wie hoch sind diese Förderungen des Bundes, wie hoch jene des Landes und an welche Bedingungen sind diese geknüpft?
Wenn dies nicht beantwortet werden kann, warum wurde dies noch nicht geprüft?

Am 25.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass bis zu einer Grundsatzentscheidung bzgl. Erhalt Höttinger Au Bad oder Errichtung einer 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli Areal keine größeren Sanierungsarbeiten an den anderen Schwimmbadstandorten der IKB vorgenommen werden. Haben solche Maßnahmen stattgefunden?
Wenn ja: Warum und welche Maßnahme(n)?
Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahme(n)?

Trifft es zu, dass Investitionen in Schwimmbäder aus KIP-Mitteln (Kommunalinvestitionsgesetz 2020) zu 50% förderbar und zusätzlich andere mögliche Förderungen (Bund, Land) abgerufen werden können (sowohl für Sanierungen inklusive Herstellung von Barrierefreiheit als auch für Neuerrichtungen)?

Trifft es zu, dass diese Förderungen nur durch Beschlüsse im aktuellen Kalenderjahr abgerufen werden können?

Trifft die Aussage des Bürgermeisters zu, dass die der Stadt Innsbruck anteilig zustehenden KIP-Mittel mit den aktuellen Projekten nicht zur Gänze abgeholt werden können?

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