Benko-Villa in Igls
Der behördliche Weg der Villa von 2017 bis jetzt

Eine Anfrage im Gemeinderat zeigt den behördlichen Weg der Benko-Villa (ehemaliges Schlosshotel) in Igls. | Foto: Joanalistin/Twitter
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  • Eine Anfrage im Gemeinderat zeigt den behördlichen Weg der Benko-Villa (ehemaliges Schlosshotel) in Igls.
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Zum Jahreswechsel sorgte das ehemalige Schlosshotel in Igls für Schlagzeilen. Die von René Benko errichtete Villa steht im Visier der Finanzprokuratur und die Politik fordert umfgassende Aufklärung. Nach einer Anfrage von GR Julia Seidl gibt es im Gemeinderat viele Antworten über den behördlichen Ablauf der Villa.

INNSBRUCK. Die Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG besitzt das Grundstück mit der Grundbuchnummer 81112 in Igls. Das Schlosshotel Igls war weit über die Landesgrenzen bekannt. Ab zirka 1970 wurde es als Luxushotel genutzt und prominent besucht.Im Verkaufsjahr 2016 gab es im dreistöckigen Hotel 18 Zimmern und Suiten sowie ein 200 Quadratmeter großes Luxusapartment. 2016 erfolgte die Übernahme durch die GmbH bzw. René Benko. Die Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG hat das rund 6.000 Quadratmeter große Areal um laut Vertrag 11,1 Millionen Euro ohne Inventar gekauft. 2018 wurde ein Dienstbarkeitsvertrag mit der Stadt Innsbruck geschlossen, laut dem das Bauvorhaben "die Erhaltung und Entwicklung des Siedlungsraumes" unterstütze. Die Finanzprokuratur hat der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG eine Pfandrechtsvormerkung wegen Abgabenansprüchen in Höhe von 12.059.236,31 Euro zugestellt. 

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Die Anfrage

"Von Seiten der Baubehörde, sprich Bürgermeisterin Oppitz-Plörer und des Gewerbeamts des Stadtmagistrats wurde immer kommuniziert, es handle sich bei der Villa um einen Privatbau", erklärt GR Julia Seidl und hat im Gemeinderat eine umfassende Anfrage eingebracht.

Frage: Da es sich um einen Neubau handelte, musste um eine Baubewilligung angesucht werden. Wann und von wem wurde um diese Baubewilligung angesucht?
Antwort:
Mit Antrag vom 31.10.2018 wurde von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG um Bewilligung angesucht. Es handelt sich um ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) § 28 Abs. 1. Der Verwendungszweck gemäß der eingereichten Projektbeschreibung wurde als Wohnhaus deklariert. Die Baubewilligung wurde mit Bescheid ZI. MagIbk/4371/BW-BV-BA/2/6 am 07.03.2019 erteilt. Mit Bescheid ZI. MagIbk/4371/BW-BV-BA/3/2 vom 07.07.2020 wurden Änderungen zum Erstbescheid bewilligt.

Frage: Wann und von wem wurde der Abbruch des Bestandsgebäudes angezeigt?
Antwort: Der Abbruch des Bestandsgebäudes wurde am 11.01.2017 durch die Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG angezeigt. Die Anzeige wurde mit ZI. MagIbk/4371/BW-BV-BAWZ/2/2 vom 10.02.2017 positiv zur Kenntnis genommen. Die Bauanzeige der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG zum Abbruch wurde am 10.02.2017 durch die Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, zur Kenntnis genommen.

Frage: Wann wurde vor Ort eine Bauverhandlung durchgeführt?

Antwort: Die Bauverhandlung zum Akt MagIbk/4371/BW-BV-BA/2/ wurde vor Ort am 26.02.2019 durchgeführt.

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Frage 4: Welche Widmung ist bzw. war auf der Fläche verordnet?
Antwort: Zum Zeitpunkt der Bewilligung war der Flächenwidmungsplan IG-F1 in Rechtskraft. Dieser ist am 18.04.2000 in Kraft getreten und war für das Grundstück "T -Tourismusgebiet gemäß § 40 Abs. 4" verordnet. Vor der Umwidmung des Grundstückes in Tourismusgebiet im Jahr 2000 war die Fläche gewidmet als Bauland Wohngebiet - lt. Flächenwidmungsplan Nr. 753, rechtskräftig seit 1954. Während der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0 wurde durch den zwischenzeitlichen Abbruch des Hotels und die Umnutzung in Wohnen u. a. auch in Abstimmung mit dem Unterausschuss Igls festgestellt, dass am Standort keine Tourismusnutzung mehr erwartet wird, und wurde folglich auch keine neue Zielfestlegung Tourismusgebiet ins ÖROKO aufgenommen. In Folge wurde aktuell mit dem Gesamtflächenwidmungsplan nach ÖROKO 2.0, dem Flächenwidmungsplan Nr. IBK-F2.0, die Widmung in Wohngebiet gem. § 38 TROG i.d.g.F rückgeführt. Dieser aktuelle Widmungsplan wurde rechtskräftig mit 06.01.2024.

Frage: Bitte um Bekanntgabe der Details zur Widmung bezüglich Dichte und Nutzung.
Antwort: Zum Zeitpunkt der Baubewilligung: Tourismusgebiet gem. § 40 Abs.4 TROG
i.d.g.F: "Im Tourismusgebiet dürfen die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude und Gebäude für dem Tourismus dienende Betriebe und Einrichtungen errichtet werden." Somit ist auf dem gegenständlichen Grundstück die Errichtung eines reinen Wohngebäudes zulässig. Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen mit bis zu 150 Betten. Mit der Widmung werden keine Bebauungsregeln, wie u. a. Dichten, festgelegt. Eine Benützungsbewilligung ist gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) § 45 für ein Wohnhaus nicht vorgesehen. Für Wohnhäuser ist gemäß TBO § 44 eine schriftliche Anzeige zur Bauvollendung einzubringen.

Frage: Wurde eine Betriebsanlagengenehmigung erteilt?
ANtwort: Es wurde weder um eine Genehmigung angesucht noch wurden Unterlagen vorgelegt, die auf eine gewerbliche Tätigkeit iSd Gewerbeordnung 1994 darauf schließen lassen würden.

Frage: Wann wurde die Bauvollendungsanzeige bei der Mag-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei - Hochbau, Brandschutz und Bauphysik, für den Neubau am ehemaligen Grundstück des Schlosshotels Igls am Viller Steig 2 eingereicht?
Antwort: Die Anzeige zur Bauvollendung wurde am 02.02.2022 eingereicht. Die Anzeige zur Bauvollendung wurde durch die Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG eingebracht. Die Anzeige zur Bauvollendung vom 02.02.2022 wurde als Anzeige für kleine Bauvorhaben eingebracht. Der Bauwerber wurde jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Größenordnung des Wohnhauses eine Anzeige der Bauvollendung für umfangreichere Bauvorhaben einzubringen sei, welche dann am 14.06.2022 eingebracht wurde.

Frage: Gab es von Seiten der Behörde eine Nachforderung von Unterlagen oder war die Bauvollendungsanzeige vollständig?
Antwort: Zur Anzeige der Bauvollendung für umfangreicher Bauvorhaben mit Eingangsdatum vom 14.06.2022 wurden ergänzende Unterlagen nachgefordert, welche am 20.06.2022, am 27.07.2022 sowie am 20.01.2023 eingebracht wurden.

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Frage: Besteht oder bestand zum Zeitpunkt der Neuerrichtung ein gültiger Bebauungsplan?
Antwort: Zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung war der Bebauungsplan IG-B8 in Rechtskraft (in Kraft getreten am 15.05.2018). Die Bebauungsplanerstellung erfolgt als Neubearbeitung des Stadtgebietes. Aufgrund von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf im Auflageverfahren, auch der Schlosshotel Igls Projekt GmbH, erfolgten Änderungen im 2. Entwurf.
Es wurde ersucht, eine Baumassendichte von 1,5 – 1,8 festzulegen: 1,5 wurde beibehalten.
Es wurde ersucht, eine Nutzflächendichte von 0,5 festzulegen: 0,45 wurde beibehalten.
Es wurde ersucht, 4 oberirdische Geschoße festzulegen: 3 wurde beibehalten.
Es wurde ersucht, die maximale Gebäudehöhe auf 878,5 m anzuheben: anstelle von 873 m wurde in einem Teilbereich 874,5 m festgelegt, in einem größeren Teilbereich die Gebäudehöhe jedoch stark reduziert auf 867,5 m.
Es wurde um Anpassung der Bauflucht- und Baugrenzlinien nord- und ostseitig an das Projekt (und die Baumzonen) ersucht: dies wurde angepasst.
Es wurde ersucht, das Ausmaß von Abgrabungen und Aufschüttungen zu erweitern: das Ausmaß von +/- 1 m wurde beibehalten

Frage: Von wem wurde das Projekt beim IGB (Innsbrucker Gestaltungsbeirat) eingereicht?
Antwort: Schlosshotel Igls Projekt GmbH, Maria-Theresien-Straße 31, 6020 Innsbruck. Eingereicht am 03.04.2017.

Frage: Wann und wie oft hat der IGB das Projekt beraten?
Antwort:
29. Sitzung am 24. und 25.04.2017
Planungsworkshop 23.05.2017
30. Sitzung am 06. und 07.06.2017
31. Sitzung am 03. und 04.07.2017: Tagesordnungspunkt abgesetzt
32. Sitzung am 25. und 26.09.2017
Besprochen wurde der Abbruch und Neubau für Wohnen, allfällige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes: Beurteilung des Projektes hinsichtlich der Qualität im Orts- und Landschaftsbild. Beurteilung des Projektes im städtebaulichen Kontext.

Frage: Warum wurde kein Architekturwettbewerb vom Bauwerber verlangt?
Antwort: Es wurde seitens der Stadtplanung und des Innsbrucker Gestaltungsbeirat eine Projektentwicklung über ein Wettbewerbsverfahren empfohlen, es fehlte eine Grundlage, ein solches vom Projektwerber zu verlangen.

Frage: Laut einer Anfragebeantwortung von 2021 wurde mit der Schlosshotel Igls Betriebs
GmbH & Co KG am Viller Steig 2, im Jahr 2018, ein Projektsicherungsvertrag abgeschlossen. Wann wurde dieser konkret von wem abgeschlossen?

Antwort: Der Dienstbarkeitsvertrag wurde zwischen der Stadt Innsbruck, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer, Maria-Theresien-Straße 18, A-6020 Innsbruck, als Dienstbarkeitsberechtigte und der Schlosshotel lgls Betriebs GmbH & Co KG, FN 452491d, Märzstraße 99, A-1150 Wien, als Dienstbarkeitsbestellerin, abgeschlossen. Seitens Dienstbarkeitsbestellerin unterfertigt am 04.04.2018. Seitens Dienstbarkeitsberechtigter unterfertigt am 30.04.2018
Zitat aus der Präambel des Projektsicherungsvertrages:
[…] Das Projekt wurde in enger Abstimmung mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat und der Stadtplanung entwickelt. Dabei hat der Planungsdialog dazu beigetragen, dass weite Teile der, die nähere Umgebung sowie die Landschaft prägenden, Baumgruppen und dominante Einzelbäume erhalten werden können. Mit dem Wiederherstellen des umgebenden Mauerrings sowie zusätzlichen Baumpflanzungen kann die Wirkung des umfassten Baumhains verstärkt werden und die Wahrnehmung der in der Mitte des Hains situierten
Villa zum Landschaftsraum filtern.
Zudem ergibt sich auch die Möglichkeit im Kreuzungsbereich Viller Steig/Fußweg zur Baulandgrenze Richtung Viller Moor eine großzügige Fläche samt der dort stehenden großkronigen Buche für eine öffentliche Platzgestaltung zu erhalten. Dabei ist auch die Übertragung des Fußweges in das öffentliche Gut vorgesehen.
Die Freiraumgestaltung entspricht in seiner vorliegenden Form den, im Rahmen der Bebauungsplanung geforderten Qualitätsansprüchen, sodass die gesicherte Realisierung der Außenanlagen als Bedingung für die oben genannte Planerstellung zu sehen ist.
Auch unter Bedachtnahme auf die Ziele der örtlichen Raumordnung, insbesondere auf die Erfordernisse des Schutzes des Landschaftsbildes abgestimmte Bebauung, ist die Sicherung des Projektes (Freiraumgestaltung) erforderlich (TROG § 27 Abs. 2 lit. a).

Frage: Am 14.03.2018 wurde im Stadtsenat nachträglich der auf die Tagesordnung gesetzte
Punkt Schlosshotel Igls GmbH & Co KG, Straßengrundabtretung im Bereich
Viller Steig 2 behandelt. Welchen Hintergrund hatte diese Grundstücksabtretung,
wie kam dieses "Geschenk" zustande?

Antwort: Es handelt sich um kein "Geschenk". Im Zuge der Projektentwicklung wurde ein ersessener Servitutsweg und ein ortsbildrelevanter Bestandsbaum in das öffentliche Gut der Landeshauptstadt Innsbruck übernommen. Die Übernahme in das öffentliche Gut und die Verlegung der Zufahrt dient der Sicherung und Optimierung des öffentlichen Wegenetzes. Diese Übernahme inkludiert die Haftung, Erhaltung, Pflege und weitere Pflichten.

Das Schlosshotel Igls wurde von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG abgerissen und neu gebaut. Jetzt hat die Finanzprokuratur der GmbH eine Pfandrechtsvormerkung von über 12 Mio. Euro zugestellt. | Foto: Marketing Deluxe/BezirksBlätter Archiv
  • Das Schlosshotel Igls wurde von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG abgerissen und neu gebaut. Jetzt hat die Finanzprokuratur der GmbH eine Pfandrechtsvormerkung von über 12 Mio. Euro zugestellt.
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Frage 17: Zusammenfassende Auflistung: Wann und wie oft wurde über das Projekt in welchem Zusammenhang im zuständigen Ausschuss, Stadtsenat, Gemeinderat oder Gestaltungsbeirat gesprochen?
Antwort:
Befassungen Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB):
• 24./25.04.2017
• 23.05.2017
• 06./07.06.2017
• 25./26.09.2017
Befassungen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
• 06.04.2017 (Bebauungsplan IG-B8, Entwurf)
• 23.11.2017 (Bebauungsplan IG-B8, 2. Entwurf, Stellungnahmen)
• 08.02.2018 (Bebauungsplan IG-B8, 3. Entwurf, Stellungnahmen)
• 14.04.2018 (Bebauungsplan IG-B8, Beschluss 3. Entwurf)
Befassungen Innsbrucker Gemeinderat:
• 20.04.2017 (Bebauungsplan IG-B8, Entwurf)
• 07.12.2017 (Bebauungsplan IG-B8, 2. Entwurf, Stellungnahmen)
• 22.02.2018 (Bebauungsplan IG-B8, 3. Entwurf, Stellungnahmen)
• 26.04.2018 (Bebauungsplan IG-B8, Beschluss 3. Entwurf)
Befassungen Innsbrucker Stadtsenat:
• 14.03.2018 (Straßengrundabtretung)
• 26.04.2018 (Dienstbarkeitsvertrag)
• 12.08.2020 (Sanierung Gartenmauer/Vorplatzgestaltung)
• 23.06.2021 (Errichtung Gedenktafel am Vorplatz)

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