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Der gefürchtete Nachbar beim Hausbauen - mit VIDEO

Der gefürchtete Nachbar beim Hausbauen | Foto: Pixabay/PublicDomainArchive
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  • Der gefürchtete Nachbar beim Hausbauen
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Hausbauen ist eine Herausforderung, in vielfacher Art und Weise. Aber neben der Koordination der Baustellen, die Frage der Finanzierung und den Plänen der Einrichtung gibt es auch noch die Nachbarn. Und da kann es schon mal auch zu Problemen kommen.

Rechtsanwalt
Mag. Marco Kunczicky
gibt Auskunft:


Wer gilt laut TBO überhaupt als Nachbar?

Mag. Marco Kunczicky: Im wahren Leben gibt es verschiedene Nachbarstypen. In der TBO wird zwischen zwei Kategorien unterschieden. Zwischen jenen, deren Grundstück höchstens 5 m und jenen, deren Grundstück 5 bis 15 m vom Grundstück des Bauwerbers entfernt ist. Nur diese zwei Nachbarstypen dürfen Einwendungen erheben.

Was tun bei Nachbarschaftsstreitigkeiten?

Welche Einwendungen kann der Nachbar geltend machen?

Der Nachbar mit höchstens 5 m Abstand kann die Nichteinhaltung bau- und raumordnungsrechtlicher Vorschriften geltend machen. Soweit diese Vorschriften deren Schutz dienen, können Nachbarn auf die Einhaltung der Festlegungen des Flächenwidmungsplans, des Bebauungsplans (Baufluchtlinien, Baugrenzlinien, Bauweise und Bauhöhe), des örtlichen Raumordnungskonzepts (Mindestabstände baulicher Anlagen von den Straßen und der Bauhöhen) sowie der Abstandsbestimmungen und der Brandschutzschutzbestimmungen und das Erfordernis eines verpflichtenden Baubauungsplans bestehen. Die zweite Nachbarskategorie (5 bis 15 m) kann nur die Einhaltung der Festlegungen des Flächenwidmungsplans sowie der Brandschutzbestimmungen geltend machen.

Gibt es eine Frist bis wann Einwendungen zu erheben sind?

Ja, die oben genannten Einwendungen müssen spätestens in der mündlichen Bauverhandlung erhoben werden. Ansonsten ist die Parteistellung verloren und man kann am weiteren Verfahren nicht mehr teilnehmen.

Welche Auswirkungen haben solche Einwendungen?

Rechtzeitig erhobene Einwendungen sind von der Baubehörde bei der Erlassung der Baubewilligung zu berücksichtigen, sofern sie berechtigt sind. Fühlt sich der Nachbar bei Nichtberücksichtigung der Einwendungen ungerecht behandelt, so steht ihm das Rechtsmittel einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht offen.

Wann darf mit der Ausführung eines Bauvorhabens begonnen werden?

Früher durfte man – abgesehen von Aushubarbeiten und Baugrubensicherung – mit der Errichtung des Bauvorhabens erst beginnen, wenn die Baubewilligung Rechtskraft erlangt hat. Hatte der Nachbar ein Rechtsmittel erhoben, musste man mit der Ausführung abwarten bis über das Rechtsmittel rechtskräftig entschieden wurde. Der Nachbar konnte so das Bauvorhaben faktisch eine Zeit lang blockieren. Dank einer Verwaltungsreform kann man seit Ende des Jahres 2017 grundsätzlich bereits bei Vorliegen der Baubewilligung mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen. Zu beachten ist, dass der Bauwerber in diesem Fall das Risiko der Beseitigung trägt, sollte sich das Bauvorhaben aufgrund einer Nachbarbeschwerde als nicht bewilligungsfähig herausstellen.

Unsere Praxis-Tipps

Nehmen Sie als Bauwerber vorab mit Ihrem Nachbarn Kontakt auf
Erheben Sie als Nachbar allfällige Einwendungen rechtzeitig und schriftlich
Lassen Sie sich sowohl als Nachbar als auch als Bauwerber von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten

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