Gastroszene
"Ein Meter Regel" für Raucher angedacht

Rauchverbot in der Gastronomie, klar ersichtlich. | Foto: Privat
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  • Rauchverbot in der Gastronomie, klar ersichtlich.
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Innsbrucks Gastronomie ist seit 1. November Rauchfrei. Seriöse Prognosen über die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen werden aber noch keine abgegeben. Während Restaurants großteils seit längerem ohne Rauch leben, sind Cafés und Bars von Einnahmenverlusten betroffen. Mit einer "1 Meter-Regel" soll das Rauchen vor dem Lokal einheitlich geregelt werde.

INNSBRUCK. Ein Lokalaugenschein am Donnerstag Abend zeigt ein buntes Bild in der Innsbrucker Gastroszene. Der Gastgarten beim Fischerhäusl ist dank dem Glühweinstand mehr als überfüllt, im Altstadtbereich gibt es in den Lokalen die breite Palette von spärlich bis gut besucht. Rechtlich hat sich das Thema Rauchen in den Lokalen erledigt, als Diskussionsthema eignet sich die Zigarette aber immer noch. Vor allem aber das Thema Anzeigen und Strafen sorgt für Unruhe. Streng wird auf die Einhaltung der Regeln geachtet, um Punkt 22 Uhr ist zum Beispiel der Garten im Auis in der Museumsstraße auch für Raucher geschlossen, obwohl dank der "Wine@Innsbruck" Veranstaltung Hochbetrieb herrscht. Gedanken machen sich Gastronomen und Lokalpolitiker vor allem über die Rechtssituation vor der Haustüre. 

Rechtssicherheit

Mit einer "1 Meter Regelung" will Gemeinderat Johannes Anzengruber Rechtssicherheit schaffen. Der VP-Politiker und Gastronom erhält dabei volle Unterstützung von Seiten der Wirtschaftskammer Vertreter. "Im Sinne der Dienstleistung als Gastrobetriebe ist die "1 Meter Regelung" als Service für die Raucher zu verstehen", meint Josef Hackl, Altstadtgastronom und Gastrospartenobmann der WK Tirol. In seinem Gemeinderatsantrag fordert Anzengruber die Anpassung der Gastgartenverordnung: "Das Aufstellen und Benützen von Gastromöbeln an der Hausfront (wie z.B. in der Altstadt vonDachrinne zu Dachrinne) bzw. an Gebäudekanten zum öffentlichen Gut hin zum Verabreichen
von Getränken und Speisen ist mit einer maximalen Tiefe von 1m für Betriebe mit
Gastgartenvertrag gemäß Punkt 7. a) der aktuellen Gastgartenrichtlinie während der
Gastgartensaison täglich ab 8.00 Uhr bis zum täglichen Ende der jeweils definierten
Gastgartenzeit inkl. Auf- und Abbau möglich." Mit dieser Regelung würde Rechtssicherheit und Gleichheit für die Gastronomen herrschen, zeigt sich Anzengruber überzeugt.

Breite Unterstützung

Bei Probeversuch vor dem Café Maria von Burgund neben dem Goldenen Dachl, dem Weissen Rössl in der Kiebachgasse oder der Bar Centrale in der Maria-Theresien-Straße zeigt sich, dass die "1 Meter Regelung" kein Hindernis für Passanten oder Einsatz- und Lieferfahrzeuge darstellt. "Man soll den Rauchern die Möglichkeit geben, gesittet einen Zigarette mit einen Getränk zu genießen", meint Johannes Anzengruber und meint in seinem Gemeinderatsantrag abschließend: "Es geht hier um die Schaffung und Beibehaltung von sozialen Begegnungszonen fürBürgerinnen und Bürger, Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in der es weiterhin
möglich ist, sich ohne das Gefühl einer Diskriminierung oder Ausgrenzung zu Gesprächen
treffen zu können. Das Gasthaus oder Café gilt traditionell als Anlaufstelle für Menschen zum
Austausch von Neuigkeiten, Freuden und Sorgen und Diskussionen aller Art. Im Sinne einer
gesunden und vielfältigen Gastronomielandschaft, der Erhaltung von Traditionen, Betrieben
und Arbeitsplätzen muss daher die erwähnte Änderung und Ergänzung der
Gastgartenrichtlinie - unter Berücksichtigung des Anrainerschutzes (hier auch Sensibilisierung
mittels der oben erwähnten Kampagne) - für alle Gastronomiebetriebe angedacht werden."

Weitere Beiträge zur Innsbrucker Gastronomieszene finden Sie hier

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