Flutlicht-Causa kommt vor Gericht
Baubewilligung erteilt! Die Stadt will in der Reichenau Fakten schaffen. Nun entscheidet das Gericht.
Es ist ein Etappensieg, den Stadt, IIG und Sportverein Ende vergangener Woche feiern konnten. Die Stadt erließ nach der wiederholten Bauverhandlung von vor zwei Wochen einen positiven Baubescheid für den Sportplatz Reichenau. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort sofort wieder die Bagger auffahren können. Denn rechtsgültig ist diese Baubewilligung noch nicht. "Wir waren von Anfang an überzeugt, dass dieses Projekt sowohl für SportlerInnen als auch für die AnrainerInnen einen positiven Nutzen haben wird. Der Stadtteil Reichenau erfährt durch die Sanierung eine Aufwertung", gab sich Bgm. Christine Oppitz-Plörer ob der Entscheidung ihrer Beamten aber zuversichtlich. Tatsächlich bleibt der gerichtlich verhängte Baustopp – die ersten Arbeiten wurden auf Basis eines ungültigen Bescheides getätigt – vorerst aufrecht. Im Rahmen einer vierwöchigen Einspruchsfrist haben jene Anrainer, die sich gegen das Projekt stellen, nun die Möglichkeit, ihre Einwände geltend zu machen. "Wir werden vor dem Landesverwaltungsgericht Einspruch einlegen", stellt Projektgegner Leo Pertl klar.
Gutachter gegen Gutachter
Die schwierige Aufgabe, die der Justiz in diesem Fall nun zukommt, ist es, die Frage zu klären, welche Experten nun "Recht" haben. Denn während die Amtssachverständigen der Stadt im Rahmen des Verfahrens zum Schluss gekommen sind, dass der erweiterte Sportplatz samt Flutlichtanlage zu keiner Beeinträchtigung für die Anrainer führt, gibt es dazu auch Gegenstimmen. Die Projektgegner können ihrerseits mit Gutachten renommierter Lärmexperten und Umweltmediziner aufwarten, die das Gegenteil aussagen. Welche Abwägung hier das Gericht trifft, bleibt abzuwarten.
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