Fragestellung bei Volksbefragung laut Liste Fritz rechts- und verfassungswidrig
Die Volksbefragung zum Thema Olympia 2026 rückt immer näher und Gegner wie Befürworter kämpfen weiterhin heftig für ihre Überzeugung. Nun ist die Fragestellung bei der Olympia-Volksbefragung im Blickfeld.
TIROL. Nach LA Haselwanter-Schneider ist die Fragestellung „einseitig wertend, manipulativ, rechts- und verfassungswidrig“. Um ihr Kritik zu bestätigen, legt sie ein Rechtsgutachten durch Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer vor.
Die Fragestellung "strotzt vor positiven Bewertungen" und sei damit nicht neutral, klagt die Liste Fritz Klubobfrau an. Es sei eine Manipulation der BürgerInnen, deren Bürgerwille so nicht zum Ausdruck kommen kann.
Die Landesregierung spricht bei den wertenden Zusätzen von einer "Selbstbeschränkung".
Falls es zu einer Beschwerde kommt ist nun der Verfassungsgerichtshof zuständig, erläutert der Verfassungsjurist Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer. Er denkt sogar noch einen Schritt weiter und erläutert, dass im Falle einer Aufhebung des Ergebnisses die Volksbefragung zwingend zu wiederholen sei.
Bestätigt durch das Gutachten von Mayer bringt die Liste Fritz -Bürgerforum Tirol nun im Oktober-Landtag einen Dringlichkeitsantrag ein. Es soll eine rechts- und verfassungskonforme Fragestellung ermöglicht werden.
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