Gerichtsverhandlung
Gefährliche Drohung gegen Kabarettisten
INNSBRUCK. Am Landesgericht findet eine Verhandlung wegen § 15 StGB und § 105 (1) StGB verantworten (Nötigung, Gefährliche Drohung bzw. deren Versuch) statt. Eine 43-jährige Dame muss sich nach Facebook-Attacken gegen Markus Koschuh verantworten.
Anzeige
"Wer austeilt, muss auch einstecken können, schon klar. Aber es gibt Grenzen. Grenzen, die das Strafgesetzbuch zieht", informiert Markus Koschuh über den Vorfall: "Am 10. Jänner schrieb ich auf meinen Facebookaccounts etwas zur Demo der Corona-Maßnahmen-Gegner-Demo am Landhausplatz vom 9. Jänner mit Hauptredner Herbert Kickl. Tags darauf erhielt ich ein deftiges Schreiben. Zu deftig. Anzeige folgte. Und: Trotz Facebook-Synonyms konnte herausgefunden werden, wer dahintersteckt."
Verhandlung
Die 43-jährige Dame muss sich wegen § 15 StGB und § 105 (1) StGB verantworten (Nötigung, Gefährliche Drohung bzw deren Versuch). Koschuh weiter: "Bin gespannt, ob und was die Dame zu sagen hat - und was letztlich rauskommt." Die Verhandlungen findet heute um 15 Uhr im Landesgericht, Verhandlungssaal A 111/1.Stock, Altbau, statt.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.