Corona-Virus
Gesicherte Wege zur Grundversorgung und zur Arbeit werden ermöglicht

Vereinzelte Lockerung in den Beschränkungen der Gehwege. | Foto: IKM
  • Vereinzelte Lockerung in den Beschränkungen der Gehwege.
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 wurde das Befahren und Betreten der Innpromenaden sowie des Sillufers untersagt. Nun werden die Sperren innerhalb der Landeshauptstadt für den nicht motorisierten Verkehr an neuralgischen Punkten gelockert, um der Bevölkerung den gesicherten Weg zur Grundversorgung und zur Arbeit zu ermöglichen, aber nicht für sportliche Aktivitäten. Die Verordnung tritt mit Montag, 30. März 2020, in Kraft.

Erleichterung

„Wir haben uns in Abstimmung mit der Polizei aufgrund der breiten Diskussion entschlossen, jene Bereiche des städtischen Verkehrsnetzes, die zum Verweilen unattraktiv sind und daher auch im Rahmen der Verkehrsbeschränkungen ein geringes Risiko für weitere Ansteckungen bezüglich der Ansteckungsgefahr darstellen, freizugeben“, unterstreichen Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. die Intention dahinter: „Wir hoffen, wir können die notwendigen Wege damit erleichtern.“

Maßnahmen

  • · Anbindung von Völs kommend Richtung Innenstadt ist bis zur Karwendelbrücke wieder frei
  • · begleitender gemischter Fuß- und Radweg zwischen Mühlauer und Grenobler Brücke parallel zur Hallerstraße ist offen
  • · die Geh- und Radwege zwischen Innbrücke und dem Slackline Park am Prandauer Ufer (Höhe Schule am Inn) können wieder benützt werden
  • · von der Universitätsbrücke bis zum Englischen Garten ist die Verbindung geöffnet.

Radverkehr

Bereits seit 24. März 2020 ist die nördliche Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie der gesamte Bereich der Altstadt für FahrradfahrerInnen freigegeben.

Brücken

Sämtliche Brücken sind wie bisher von den Sperren nicht betroffen.

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