Weniger Gebühren und zusätzliche Plätze
Neue Töne für Straßenmusiker

StreetNoise Orchestra bei spontanen Kurzauftritten in Innsbruck. | Foto: Niewo 2017
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INNSBRUCK. Die seit 2016 bestehende Regelung zur Straßenmusik in Innsbruck ist reformbedürftig. In der Landeshauptstadt ansässige Musikerinnen und Musiker traten deshalb mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen an das städtische Kulturamt heran.

In gemeinsamen Gesprächsrunden wurde an einer neuen Regelung gearbeitet, die wesentliche Neuerungen betreffend der Anzahl der Plätze, der Gestaltung der Preise, der Ausgabe der Tages- und Wochentickets sowie klare Regeln zur Verwendung von Verstärkern beinhaltet. „Nach den vielen konstruktiven Gesprächen bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam an einer Lösung gearbeitet haben, von der alle Beteiligten profitieren. Ganz besonders freut es mich, dass mit der Ausweitung der bespielbaren Plätze nun auch das Stadtgebiet über die Grenzen der Alt- und Innenstadt hinaus belebt wird“, betont Kulturstadträtin Uschi Schwarzl.

Was ist neu?

Die Anmeldung erfolgt künftig im Bürgerservice in den RathausGalerien (bisher im Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen). Zudem wird die Genehmigung für eine Woche von 64,3 Euro auf 50 Euro reduziert. Darüber wird es die neue Möglichkeit geben, ein Tagesticket für zehn Euro zu beantragen. Pro Kalenderwoche werden vier Wochentickets, pro Tag maximal sechs Tickets ausgegeben. Die neue Regelung ermöglicht ausschließlich den Gebrauch von über die Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten, geeichten und gekennzeichneten Verstärkern für eine Leihgebühr von zehn Euro pro Tag.

Acht neue Spielorte

Zu den bisherigen Plätzen, an denen das Musizieren im Innsbrucker Stadtgebiet bereits erlaubt ist, kommen acht zusätzliche hinzu:

  • Waltherpark
  • Mariahilfpark
  • Prof. Franz-Mair-Gasse (vor dem Brunnen)
  • Rapoldipark (Sillsteg)
  • Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen, Ausnahme: 20.00 bis 21.00 Uhr)
  • cool-INN-Park (S-Bahn-Haltstelle Innsbruck Messe)
  • Bozner Platz
  • Wiltener Platzl (Ausnahme: Samstag, 11.00 bis 12.00 Uhr und sonntags)

Darüber hinaus sieht die neue Regelung auch eine Ausweitung der Spielzeiten vor: So ist es künftig neben den bereits geltenden Zeiten auch möglich, von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 20.00 bis 21.00 Uhr zu spielen. Am Montag ist das Musizieren an allen Plätzen untersagt. Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich. Alle Details zu den erlaubten Spielzeiten und –orten sowie Infos zu den Gebühren sind unter www.innsbruck.gv.at à Wirtschaft | Gewerbe à VeranstalterInnen | Bewilligungen à Veranstaltungsanmeldungen abrufbar.

Regelung gilt ab 1. Februar 2022

Nach mehrheitlicher Befürwortung im Innsbrucker Stadtsenat wird der Antrag in weiterer Folge dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Stimmt auch dieser zu, tritt die neue Regelung ab 1. Februar 2022 in Kraft und ist bis 31. Oktober 2022 gültig. Im Anschluss wird sie gemeinsam mit Musikerinnen und Musikern, Kaufleuten, Anrainerinnen und Anrainern und städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Künftig können StraßenmusikerInnen an 13 Plätzen im Innsbrucker Stadtgebiet musizieren. | Foto: Stadt Innsbruck
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