"Causa Anzengruber"
Stadt Innsbruck schaltet Staatsanwaltschaft ein

Bgm. Willi leitet die Erkenntnisse in Sachen ErlebnisCard-Tirol-Verteilaktion durch Vizebgm. Anzengruber an die Staatsanwaltschaft weiter. | Foto: Zeitungsfoto.at
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Eine dringende Gemeinderatsanfrage mit der 16 Fragen der FPÖ, eine juristische Prüfung durch die ÖVP und ein eigenes Gutachten von Vizebgm. Anzengruber in Sachen Verteilaktion von ErlebnisCards-Tirol durch Anzengruber sind bekannt. Jetzt übermittelt die Stadt Innsbruck ihre Erkenntnisse dieser Aktion an die Staatsanwaltschaft. Eine vom beteiligten Unternehmen erstellte App für die Stadt wird wegen Mängel hinsichtlich der DSGVO vom Netz genommen.

INNSBRUCK. Nach den Presseberichten rund um die Annahme von kolportierten über 1.000 ErlebnisCards durch Vizebürgermeister und Sozialstadtrat Johannes Anzengruber hat eine magistratsinterne Prüfung durch die Rechtsabteilung der Stadt – in Hinblick auf die Konsequenzen einer möglichen Schenkung – und eine Prüfung durch die Magistratsdirektion – in Hinblick auf Geschäftsbeziehungen der Stadt Innsbruck mit der bereits medial genannten Firma – einen Handlungsbedarf seitens der Stadt als Behörde deutlich gemacht.

Anzeigepflicht

Die in Auftrag gegebene Prüfung durch die Rechtsabteilung im Magistrat hat ergeben, dass nach § 78f StPO eine Anzeigepflicht besteht, wenn in amtlicher Eigenschaft der Verdacht einer strafbaren Handlung bekannt wird. Um keinerlei Vorwürfen der Untätigkeit ausgesetzt zu sein, wurde geraten, die gesamten bekannten Unterlagen zur Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zu senden, insbesondere nachdem auch klar ist, dass tatsächlich zwischen der Stadt Innsbruck (und zwar in den Ressorts von Vizebürgermeister Anzengruber) und der betreffenden Firma nicht unbedeutende Geschäftsbeziehungen bestanden.

Im Dezember 2021 wurde die erweiterte „Innsbruck gemeinsam"-App präsentiert. | Foto: IKM
  • Im Dezember 2021 wurde die erweiterte „Innsbruck gemeinsam"-App präsentiert.
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Überprüfung der Apps

Eine Erhebung der Magistratsdirektion in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen mit der Firma, deren Geschäftsführer Vizebürgermeister Anzengruber die ErlebnisCards zur Verfügung stellte, und der Stadt Innsbruck ergab: Es ergingen zumindest vier Aufträge an die bereits genannten Firmen. Die einzelnen Aufträge, es handelt sich dabei um verschiedene Module für eine App, blieben jeweils unter der Stadtsenats-pflichtigen Grenze von 25.000 Euro. Insgesamt betrug das Auftragsvolumen rund 47.000 Euro. Die Rechnungen wurden jeweils direkt aus dem Büro des Vizebürgermeisters Johannes Anzengruber, mit dem Auftrag zur Begleichung, an die Ämter in seinen Ressorts übermittelt. Eine von der Magistratsdirektion durchgeführte Recherche ergab, dass den mit Datenschutz, Personalentwicklung und Bürgerservice befassten Ämtern die App nicht bekannt war. Gemäß DSGVO wird die Stadt Innsbruck als Verantwortliche in der App angeführt, eine erste Sichtung durch die Datenschutzbeauftragte der Stadt weist auf Mängel hinsichtlich der DSGVO hin. Die Magistratsdirektion wird die App daher vom Netz nehmen lassen, um entsprechende Prüfungen auf DSGVO-Konformität und Überarbeitungen nachzuholen.

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Übermittlung an Staatsanwaltschaft

Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse und der dringenden Empfehlung von Frau Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka wird Herr Bürgermeister Georg Willi als zuständige Behörde der Staatsanwaltschaft alle vorhandenen bekannten Unterlagen in dieser Angelegenheit und eine Aufstellung der angesprochenen Geschäftsbeziehungen zur Verfügung stellen. Die Mitglieder des Stadtsenats wurden über diese Notwendigkeit informiert.

Statement Anzengruber

In der Angelegenheit ErlebnisCard - Einbindung der Staatsanwaltschaft durch die anderen Parteien möchte Vizebgm. Johannes Anzengruber folgendes feststellen: "Jeder kann in jeder Sache die Staatsanwaltschaft einschalten. Diese wird die Sache unvoreingenommen prüfen. Dies ist ganz in meinem Interesse. Mir haben letzte Woche einige Anwälte gesag, dass an der Geschichte nichts dran ist. Ich bin kein Jurist, und bin mir nach wie vor keiner Schuld bewusst. Ich für mich habe nichts Unrechtes getan. Ich habe ein reines Gewissen. Ich habe bisher bzw. werde auch weiterhin versuchen, Gutes zu tun. Für die vielen Freiwilligen, für jene die sozial bedürftig sind, für Menschen die von der Gesellschaft vergessen wurden."

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