TGKK und Landeszahnärztekammer Tirol stellen gemeinsam landesweite Zahnspangen-Versorgung sicher
Ab 1. Juli 2015 gibt es eine neue Zahnspangenregelung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Um die optimale Versorgung aller Patientinnen und Patienten sicherzustellen, arbeiten die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Landeszahnärztekammer Tirol eng zusammen.
„Wir sind gut vorbereitet und können unseren Versicherten rechtzeitig zum Start eine regionale Versorgung anbieten“, freut sich TGKK-Obmann Werner Salzburger. Der Präsident der Landeszahnärztekammer Tirol, Dr. Wolfgang Kopp, führt fort: „Die Landeszahnärztekammer hat alle Anstrengungen unternommen, eine flächendeckende Versorgung mit Vertragskieferorthopäden zu gewährleisten. Wir freuen uns, an diesediesem sozialpolitischen Projekt für die Allgemeinheit unseren Beitrag zu leisten.“
Insgesamt 16 Kieferorthopäden stehen in Tirol ab 1. Juli 2015 für die Versorgung zur Verfügung: Jeweils drei Kassen-Kieferorthopäden in Innsbruck und Innsbruck-Land, je zwei in Schwaz, Kitzbühel sowie Kufstein und je ein entsprechender Vertragspartner in Imst, Landeck, Reutte und Lienz.
Zwei neue Leistungen
Die neue Zahnspangenversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr richtet sich nach der Schwere der Fehlstellunng: Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit (IOTN-Skala 4 und 5) wird es zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung geben:
- Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung ab dem 6. Lebensjahr. Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen. Der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund 400 Euro) entfällt.
- Eine festsitzende Zahnspange bei Kinder und Jugendlichen vor dem 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen.
Behandlungskosten
Liegt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein entsprechender Behandlungsbedarf vor, festgestellt von einem Vertrags-Kieferorthopäden, so werden die Behandlungskosten von der Kasse übernommen.
Einfacherer Weg zur Zahnspange
Auch der Weg wurde maßgeblich vereinfacht. Nach der Erstberatung beim Zahnarzt stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach der IOTN-Skala vorliegt. Eine Bewilligung seitens der Krankenkasse ist nicht mehr notwendig.
„Neu für Wahlzahnärzte in der Kieferorthopädie ist, dass deren Patienten (bei IOTN 4 und 5, bis zum 18. Lebensjahr) 80% des Tarifes für die Gratiszahnspange von der Kasse nach Bewilligung erstattet werden.“, macht Präsident Dr. Kopp aufmerksam.
IOTN-Skala
IOTN ist ein international gültiger Index zur Feststellung von Zahn- oder Kieferfehlstellungen mit folgenden Schweregraden:
- IOTN 1 = kein Behandlungsbedarf
- IOTN 2 = geringer Behandlungsbedarf
- IOTN 3 = grenzwertiger (moderater) Behandlungsbedarf
- IOTN 4 = großer Behandlungsbedarf
- IOTN 5 = sehr großer Behandlungsbedarf
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