„Visitenkarte war diese Aktion sicher keine“

Die Graffiti-Künstler mussten sich ausweisen. Die Beamten nahmen deren Daten auf. | Foto: Bigups
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(gstr). Zwischen dem aussichtsreichsten Kandidaten auf den Posten des Stadtpolizeikommandanten und dem Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck herrscht Eiszeit, weil uniformierte Beamte eine geplante Aktion der Stadt störten.
„Diese Vorgangsweise war verzichtenswert und unangebracht“, schäumt Jugendreferent Christoph Kaufmann. Auslöser für den Ärger des zweiten Vizebürgermeisters (FI) ist ein Polizeieinsatz, der sich vergangene Woche ereignet hat. Im Rahmen der Aktion „Urban Street Connection“, die auch von der Stadt Innsbruck mitorganisiert und finanziert wurde, wurde Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, auf eigens dafür errichteten Kartonwänden am Marktplatz Graffiti anzubringen. So weit, so gut – bis sich die Exekutive einmischte. Ungeachtet der Tatsache, dass die Aktion ordnungsgemäß angemeldet war und unter der Schirmherrschaft von Vizebgm. Kaufmann stand, begannen drei Beamte, die Graffiti-Zeichnungen der Burschen zu fotografieren und deren Identität festzustellen – das alles vor den Augen ihrer Eltern. „Wie Schwerverbrecher wurden die Kinder behandelt. Es hat nur noch gefehlt, dass sie ihnen Handschellen anlegen“, schildern verstörte Eltern. Einige zweifeln sogar an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens, denn das Feststellen der Identität einer Person unterliegt auch für Polizisten gewissen Einschränkungen (§118 StPO). Für Stadtpolizeikommandant-Stv. Martin Kirchler, der für die Vorgangsweise der Beamten verantwortlich zeichnet, war das Einschreiten der Beamten sehr wohl sinnvoll. „Wir haben in der Stadt ungeklärte Sachbeschädigungen durch Graffiti, deren Schaden in die 100.000e geht. Diese Straftaten müssen unsere Beamten ermitteln. Dafür sind manchmal auch Maßnahmen notwendig, die dem einen oder anderen unbehaglich sind“, argumentiert Kirchler. Vizebgm. Kaufmann verbittet sich hingegen ein derartiges Vorgehen. „Visitenkarte hat Kirchler hier keine abgegeben“, so der Vizebgm. hinsichtlich der anstehenden Personalentscheidung.

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