Coronavirus
Zugang nur mehr mit „3G-Nachweis“ am LKH Innsbruck
INNSBRUCK. Genesen, getestet oder geimpft: Der "Grüne Pass" ist, wie bereits berichtet, die Voraussetzung für fast alle Aktivitäten – vom Gasthaus- bis zum Konzertbesuch, und ist jetzt auch vorzuweisen, um etwa Angehörige in der Klinik Innsbruck besuchen zu können.
„3G-Regel“ an der Klinik Innsbruck
Auch an der Universitätsklinik Innsbruck kommt die „3G-Regel“ jetzt zum Einsatz, das gaben die tirol kliniken heute im Zuge einer Aussendung bekannt. Dadurch sollen Patienten, Mitarbeiter und Besucher besser geschützt werden.
Alle Regelungen im Überblick:
Das generelle Besuchsverbot an der Klinik bleibt weiterhin aufrecht. Es gelten die bekannten Ausnahmen:
- Besuche bei palliativ betreuten und intensivtherapiepflichtigen PatientInnen (intensivtherapiepflichtige PatientInnen, die an COVID erkrankt sind, dürfen nicht besucht werden)
- Besuche bei dementen PatientInnen, Gehörlosen, minderjähriger Kindern,...
- Eine Begleitperson bei der Geburt
Für PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen gilt ab dem 19. Mai die „3G-Regel“ (Notfälle sind natürlich ausgenommen) für den Zugang zum Krankenhaus:
Geimpft
- Erstimpfung: gültig ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate nach Impfung
- Erst- und Zweitimpfung: gültig ab dem 22. Tag nach Erstimpfung bis
- maximal 9 Monate nach der Erstimpfung
- Impfstoffe bei denen nur eine Dosis vorgesehen ist: gültig ab dem 22. Tag
- bis maximal 9 Monate nach Impftermin
- Impfung nach einer nachgewiesenen Infektion: gültig bis 9 Monate nach
- Impftermin
Getestet
- Getestet (Nachweis über professionellen Antigentest, 48 Stunden gültig. PCR-Test 72 Stunden gültig. Selbsttests haben keine Gültigkeit.)
Genesen
- Genesen (Nachweis einer überstandenen Erkrankung, gültig bis zu sechs Monate, z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid. Alternativ Antikörper-Test, nicht älter als drei Monate.)
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen sind auch auf der Webseite der Klinik Innsbruck zu finden.
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