Bezirksblätter Tirol Service
Richtiges Verhalten im Stau
In der Theorie ist das richtige Verhalten im Stau kein Problem, in der Praxis tauchen aber immer wieder Fragen auf. Wir haben mit der Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett aus Innsbruck die wichtigsten Fragen besprochen und informieren auch über das Strafausmaß.
Was muss ich tun, wenn sich ein Stau bildet?
Bei Stau ist verpflichtend eine Rettungsgasse zu bilden; dies gilt auch dann, wenn ich mich einem Stau nähere und die bereits stehenden Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben. Sollte auf die Bildung der Rettungsgasse vergessen werden, drohen Geldstrafen bis zu EUR 726,00, wenn dadurch ein Einsatzfahrzeug behindert wird, drohen Strafen bis zu EUR 2.180,00.
Muss ich am Ende des Staus den Warnblinker setzen?
In Österreich gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die das Setzen des Warnblinkers am Ende eines Staus verpflichtend vorschreibt. Jedoch empfiehlt es sich aus Gründen der eigenen Sicherheit, unmittelbar nach Wahrnehmung eines Staus die Warnblinkanlage einzuschalten und dadurch die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau und das Verkehrshindernis aufmerksam zu machen.
Ist das Austeigen aus dem Auto bei einem Stau erlaubt?
Ein Aussteigen aus dem Auto ist auf der Autobahn verboten! Ausnahmen gelten nur im Falle einer Panne mit Warnweste und nur zum Verlassen des Fahrzeuges! Daher ist auch das Aussteigen aus dem Auto bei Staubildung auf der Autobahn verboten!
Darf ich bei einem Stau auf der Autobahn wenden?
Wer auf der Autobahn wendet, wird zum Geisterfahrer. Auch das Rückwärtsfahren ist verboten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und ein Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten.
Darf ich über eine Zufahrt die Autobahn verlassen?
Bereits aus dem Wort Zufahrt ergibt sich, dass diese ausschließlich dazu dient, auf die Autobahn auf- bzw. zufahren zu können. Ein Abfahren über eine Autobahnzufahrt ist verboten und es drohen dieselben Strafen wie für Geisterfahrer.
Weitere Informationen zum Thema Verkehr finden Sie hier.
Informationen zu RA Dr. Konzett finden Sie hier.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.