Tiroler Maßnahmenbündel
LHStv Geisler zur teilweisen Aufhebung des Urteils zur Kuh-Attacke

Foto: Land Tirol / Berger

TIROL. Der Tiroler Agrarlandesrat LHStv Josef Geisler zeigt sich darüber erleichtert, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess zur Kuhattacke 2014 im Pinnistal teilweise aufgehoben hat. Vom Gericht war der Tierhalter bereits freigesprochen.

„Das Ersturteil war ein Schock und hat zu Beginn der Almsaison zu einer massiven Verunsicherung in der Almwirtschaft geführt“, erklärt der Tiroler Agrarlandesrat.

Maßnahmenbündel geschnürt

„Mit diesen sofort getroffenen Maßnahmen haben wir zur Beruhigung beigetragen, die Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern dauerhaft erhöht und sorgen insgesamt für mehr Sicherheit auf unseren Almen. Wir tun alles, um tragische Vorfälle wie jenen 2014 im Pinnistal zu verhindern“, erklärt der Landeshauptmann-Stellvertreter.

Die Wegeversicherung des Landes wurde auf die Almwirtschaft und das Weidevieh ausgeweitet. Die Eigenverantwortung der AlmbesucherInnen wurde durch die Novellierung des Tiroler Almschutzgesetzes genauso gesetzlich verankert wie grundsätzliche Verhaltensregeln auf den Almen.
Eine umfassende Informationskampagne zum Verhalten auf den Almen wurde gestartet, um zukünftige Attacken vorzubeugen . So konnte die Sperre von Wegen verhindert und die Bewirtschaftung der Almen gesichert werden.

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