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Stadtrecht, Lehrausbildung, Campus Frau-Hitt-Straße

Das Projekt Campus-Frau-Hitt sorgt für Diskussionen bei den Anrainerinnen und Anrainern. | Foto: Lisa Kropiunig
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  • Das Projekt Campus-Frau-Hitt sorgt für Diskussionen bei den Anrainerinnen und Anrainern.
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Zahlreiche Beschlüsse des Stadtsenates, u.a. Neukonzeption Projekt „Campus Frau-Hitt-Straße“ und Stadtteilentwicklung Hötting West, Lob für die Lehrausbildung bei der Stadt Innsbruck und eine "Ungleichbehandlung" im Stadtrecht sind politische Diskussionsthemen.

INNSBRUCK. Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) will den „Campus Frau Hitt“ in der Frau-Hitt-Straße im Stadtteil Mariahilf errichten. Das Projekt sieht einen neuen Campus beim Studentenheim des Kollegiums der Missionspriester vom Heiligsten Herzen Jesu sowie dessen Sanierung und Weiterentwicklung vor. Damit sollen insgesamt 125 Zimmer für Studierende entstehen.

Aufgrund von Bedenken der Anrainerinnen und Anrainern wurde eine Petition betreffend die „Neukonzeption und Nutzungsänderung mit Bürgerbeteiligung“ des geplanten Projekts gestartet. Bis zum Vorliegen eines Berichts der Stadt Innsbruck wurde diese Petition aber ausgesetzt. Dieser Bericht liegt nun vor.

„Aus stadtplanerischer Sicht ist dieser Standort für studentisches Wohnen sehr gut geeignet. Dafür sprechen vor allem die gute Erreichbarkeit universitärer Einrichtungen zu Fuß, per Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die direkte Nähe zu Grün- und Freiflächen und zu Einrichtungen der Nahversorgung. Auch die Nutzung als Studierendenheim für die funktionale und soziale Durchmischung des Bereichs wird positiv bewertet“, betont Bürgermeister Georg Willi. Das aus dem Architekturwettbewerb hervorgegangene Siegerprojekt wird aktuell entsprechend den Juryempfehlungen konkretisiert und als Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie die Erstellung des Bebauungsplanes herangezogen. Die Fertigstellung der Bestandssanierung ist bis Sommer 2024 geplant. Die Kosten inklusive Einrichtung liegen bei circa 4,6 Millionen Euro. Die Übermittlung des Berichts der Stadtplanung an die Landtagsdirektion wurde vom Stadtsenat mehrheitlich beschlossen.

Stadtteilentwicklung Hötting West

Für den Bereich Harterhofgründe in Hötting-West gibt es eine städtebauliche Studie mit einer Überarbeitung aus dem Jahr 2019 im Hinblick auf leistbares Wohnen. Zwischen den Siedlungsteilen Kranebitten und Hötting West soll auf einer Fläche von etwa 21 Hektar ein qualitätsvoller, urbaner Stadtraum mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und großzügigen Grün- und Freiräumen entstehen. Die Stadtentwicklung hat dabei städtebauliche, freiraumplanerische, verkehrstechnische, soziale und ökologische Kriterien und Zielsetzungen gleichermaßen im Blick. „Ein wesentlicher Planungsschritt erfolgte seitens der Stadtplanung mit der Erarbeitung des ‚städtebaulichen Rahmenplans‘. Dieses Dokument ist eine umfassende, schriftliche Zusammenführung aller Grundlagen, stadtentwicklungsplanerisch relevanter Themenbereiche sowie übergeordneter Ziele und Strategien. Es soll im Rahmen des Verhandlungsteams Stadtteilentwicklung Hötting West/Harterhofgründe in Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IIG) als informellles Planungsinstrument weiter vorangetrieben werden“, erklärt Bgm. Georg Willi. Der „Städtebauliche Rahmenplan“ ist eine der Grundlagen für die geplanten weiteren Verhandlungen mit den GrundeigentümerInnen, für das UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) und die weiteren Schritte zur Umsetzung der Zielsetzungen des Stadtteilentwicklungsprozesses Hötting West/Harterhofgründe. Dem stimmte der Stadtsenat einstimmig zu.

Hilfspaket für sozial benachteiligte Personen

Auf Initiative der Sozialplanung – Sozialkoordination befürwortete der Stadtsenat einstimmig einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von bzw. die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln für sozial benachteiligte Personen in der Höhe von insgesamt 45.000 Euro. Jeweils 20.000 Euro gehen an die SystempartnerInnen Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK – Team Tafel) sowie die Caritas der Diözese Innsbruck (Katharina Stube), 5.000 Euro fließen an die Vinzenzgemeinschaft St. Vinzenz (VINZIBus). „Um die teils massiven Teuerungen abzufedern, hat die Stadt Innsbruck bereits mehrere Hilfspakete geschnürt. Diese finanzielle Unterstützung soll vor allem Menschen, denen es am Nötigsten fehlt, zugute kommen“, betont Bgm. Georg Willi. „Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden, werden in Innsbruck nicht alleine gelassen. Mit Hilfe dieser Zuschüsse können sie mit Essen, Grundnahrungsmitteln und einfachen Produkten des täglichen Bedarfs versorgt werden“, führt der für Soziales zuständige Vizebgm. Johannes Anzengruber weiter aus.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter

Unterstützung mobile Sozialarbeit und Männerberatung

Einstimmig beschlossen wurde die Übernahme der Personal- und Sachkosten für zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle Bahnhofsozialdienst der Caritas. Diese bietet seit dem Jahr 2016 auch aufsuchende Sozialarbeit im Bahnhofsbereich an, pandemie- und ressourcenbedingt musste das Angebot aber 2020 eingestellt werden. „Dank der Kostenübernahme durch die Stadt kann das Einsatzteam der mobilen Beratung seine Arbeit mit September 2023 wieder aufnehmen. Um das Projekt mittelfristig abzusichern, soll es auch 2024 finanziell unterstützt werden“, freut sich Vizebgm. Johannes Anzengruber. Die Kosten dafür betragen pro Jahr 27.000 Euro. Die zweite Unterstützung betrifft den Verein Männerberatung – Mannsbilder, welcher von der Stadt im Rahmen einer Drei-Jahres-Vereinbarung mit aktuell rund 50.000 Euro unterstützt wird. Aufgrund diverser Einzelförderungen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten, die teilweise nicht oder verspätet verlängert wurden, ergab sich dieses Jahr eine Finanzierungslücke in der Höhe von 49.000 Euro. „Das Land Tirol hat sich bereit erklärt, diese Lücke zu schließen, sofern auch die Stadt analog zur Paktumsregelung die Übernahme des 35-Prozent-Anteils bestätigt. Dieser beläuft sich auf 17.150 Euro und wurde vom Verein als Subventionsansuchen eingebracht“, erläutert Anzengruber. Dafür sprach sich der Stadtsenat einstimmig aus. Beide Anträge werden dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

Das Gutschein-Modell für Anfänger-Schwimmschulkurse für Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren soll auch 2024 fortgesetzt werden.  | Foto: pixabay/TaniaVdB / Symbolbild
  • Das Gutschein-Modell für Anfänger-Schwimmschulkurse für Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren soll auch 2024 fortgesetzt werden.
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Einrichtung eines Jugendbeirats

Das städtische Referat Frauen und Generationen hat gemeinsam mit der Plattform Offene Jugendarbeit Tirol (POJAT) und mit Expertinnen und Experten im Bereich der Offenen Jugendarbeit Statuten für einen Jugendbeirat, angelehnt an ein Modell der Stadt Villach, erarbeitet. Dies geht zurück auf einen Antrag, der von GR Benjamin Plach eingebracht wurde. Die Statuten wurden im Jugendausschuss mit allen Fraktionen beraten und dann allen Gemeinderätinnen und Gemeinderätem zur Verfügung gestellt. „Der Jugendbeirat macht die Bedürfnisse, Wünsche und Problemstellungen der Jugendlichen zum Thema. Durch dieses Gremium können Jugendliche für sich selbst sprechen, Erfahrung mit den Einrichtungen und Institutionen einer Stadt sammeln und dadurch aktiv in der Gestaltung ihrer Stadt mitwirken“, führt die StR Christine Oppitz-Plörer aus. In der Startphase soll die Funktion des Jugendbeauftragten von einem Mitarbeiter des Referats Frauen und Generationen übernommen werden. Dieser wird die ersten Ausschreibungen und den Jugendbeirat gerade zu Beginn intensiv begleiten. Nach den ersten drei Jahren soll evaluiert und allenfalls weiterentwickelt werden. Die Einrichtung wird auch das Budget des Jugendbeirats gemäß den städtischen Richtlinien verwalten, um die weitere Entwicklung abzuwarten und die Rollenverteilung nach einer Evaluierung zu definieren. Die Errichtung des Jugendbeirats wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.

„Schwimmoffensive“ der Stadt geht weiter

Das Gutschein-Modell für Anfänger-Schwimmschulkurse für Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Entsprechend sollen auch die Einkommensgrenzen für die Gutschriften von je 100 bzw. 50 Euro pro Kurs erhöht werden. Bisher konnten durch die Gutscheine 245 Kinder (Stand Juli 2023) beim Schwimmenlernen in privaten Schwimmschulen finanziell unterstützt werden (Infos auf www.innsbruck.gv.at/schwimmkursfoerderung). Die Einkommensgrenzen für die Gutscheine sollen sich dabei weiterhin an den Einkommensgrenzen für Ermäßigungen in den städtischen Kinderbildungseinrichtungen orientieren. Der Stadtsenat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine Entscheidung des Gemeinderats folgt mit Oktober. „Unser erklärtes Ziel ist, dass jedes Kind schwimmen lernt und vor allem finanzielle Hürden keine Rolle spielen dürfen. Darum haben wir im letzten Stadtsenat die Übernahme der Selbstbehalte für Schwimmkurse an allen Innsbrucker Volksschulen im kommenden Jahr beschlossen und setzen nun weitere Akzente“, erklärt StR Elisabeth Mayr. „Da junge Menschen mit Fluchterfahrung häufig nicht die Möglichkeit hatten, das Schwimmen zu lernen, geraten sie auch besonders häufig in Gefahr. Aus diesem Grund haben wir in Kooperation mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) das Pilotprojekt ‚Schwimmkurse für Geflüchtete‘ initiiert.“ Geplant ist, vom 14. August bis 10. September 2023 drei Kurse im Schwimmbad Tivoli durchzuführen. Teilnehmen können Geflüchtete ab 14 Jahren, die in den Unterkünften der TSD in Innsbruck leben. Auch dafür sprach sich der Stadtsenat einstimmig aus.

Stadt hat als Ausbildungsbetrieb Vorbildfunktion

Erfreut zeigt sich Für Innsbruck Wirtschaftssprecher GR Markus Stoll über das erfolgreich abgeschlossene Berufsschuljahr, bei dem alle städtischen Lehrlinge – teilweise auch mit Auszeichnungen – bestanden haben. Die Stadt muss wieder vermehrt auf die Lehrlingsausbildung setzen, denn so können schon frühzeitig künftige Fachkräfte für das Magistrat gewonnen werden. „Ich gratuliere allen Lehrlingen der Stadt Innsbruck zum bestandenen Berufsschuljahr, insbesondere jenen, die ihre Lehre dieses Jahr erfolgreich abschließen konnten. Als Unternehmer weiß ich, wie wichtig gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind und wie schwer diese gefunden werden können. Die Lehre bietet auch eine gute Basis für eine stadtinterne Karrieremöglichkeit und so können auch aus der eigenen Kaderschmiede Nachwuchsführungskräfte rekrutiert werden“, so Markus Stoll. Stoll wünscht sich einen Ausbau der Lehrstellenangebote in der Stadt und den städtischen Beteiligungen.

Aufsichtsbeschwerde wegen Zweiklassenparagraphen

Gemäß §35a, Innsbrucker Stadtrecht, bedarf "der Widerruf der Übertragung der Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich eines Beschlusses des Gemeinderates. Wird dieser nicht vom Bürgermeister beantragt, so bedarf ein solcher Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates." GR Gerald Depaoli in einer Aussendung dazu: “Für das Gerechte Innsbruck handelt es sich somit bei dem Paragraphen 35a im Innsbrucker Stadtrecht um einen mutmaßlich verfassungswidrigen Zweiklassenparagraphen, welcher zur Folge hat, dass ein Abberufungsantrag, wenn ihn der Bürgermeister einbringt, nur eine einfache Mehrheit im Gemeinderat benötigt, um einen amtsführenden Stadtrat seiner bzw. einer amtsführenden Stadträtin ihrer Ämter zu entheben. Hingegen, wenn derselbe wortidente Abberufungsantrag von einem anderen Mitglied des Innsbrucker Gemeinderates eingebracht würde, einer 2/3 Mehrheit. Das nur deshalb da im Innsbrucker Stadtrecht der Bürgermeister aufgrund seines Standes möglicherweise bevorzugt wird. Sollte der Bürgermeister im Stadtrecht tatsächlich aufgrund seines Standes im Stadtrecht bevorzugt werden, würde das eindeutig der Bundesverfassung widersprechen - aufgrund welcher alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich und Vorrechte aufgrund des Standes ausgeschlossen sind." Das Gerechte Innsbruck hat daher aus diesen und anderen Gründen bei der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol wegen dem Zweiklassenparagraphen im Innsbrucker Stadtrecht eine dementsprechende Aufsichtsbeschwerde eingebracht.

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