Städtische Wohnungsvergabe. Kein rechtsstaatliches Verfahren? Transparenz jetzt!!

Kopfnuss leistbares Wohnen. Sind wir debil? Oder sehen wir womöglich nur so aus... Wer aus eigener Anschauung an der Hochschule des Lebens lernen durfte, wie es sich anfühlt, auf staatliche Rechtswohltaten angewiesen zu sein, weiss: Souverän über sich selbst zu sein, fühlt sich schöner an. Doch welche Firma, Kommune, welches Volk kann das zeitnah schon zweifelsfrei von sich behaupten, seit uns die Banken gottgleich das Geld machen, oder eben nicht, kredit-klemmerisch. Als Sozialfall oder -arbeiter haben wir vor etwa 25 Jahren das Sozialhilferecht erlitten oder studiert, je nachdem wohin uns die ewig gerechte Vorsehung gestellt hat. In (m)einer Diplomarbeit aus Verwaltungsrecht war noch zu beklagen, dass cit. "von der gesetzlichen Möglichkeit einen schriftlichen Bescheid zu verlangen nur selten Gebrauch gemacht wird". Heute ist das Sozialamt Innsbruck ein professioneller Rechtsbetrieb. Aber beim "Kampf ums Wohnrecht" gibt es ein bloßes Brieflein mit Dank für die Anfrage. Ein rechtsförmlicher Bescheid könnte gar für ein Rechtsmittel "missbraucht" werden und renitente Wohnwerber würden präjudiziarisch bis zum VwGH hochklettern. In (m)einer Dissertation wurde dann anno 1997 der Rechtsstaat definiert als " Gemeinwesen, das anstelle eines Widerstandsrechtes einen legalen Instanzenweg gibt." Damals waren naturrechtliche Gedankenspiele als Antithese zum Rechtsstaat der Bourgeoisie noch geduldet, weil theoretisch. Aktuell erfahren wir real den Schrei nach Arbeit, Wohnraum, Freiheit!!

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