Hort-Versetzung durch Amtsleitung
Weil ich es kann...

"Weil ich es kann!"

Oder: Wie die Stadt Innsbruck ein Volksschulkind bestraft, weil sich die Mutter beschwerte.

Ja es mutet eigenartig an, just nachdem die Tiroler Landeszeitung ins Haus flatterte mit dem Schwerpunkt FRIDA.

Wer es noch nicht weiss, so nennt die Tiroler Landesregierung ihre Kinderbetreuungsplatzgarantie, die sie selbst gemeinhin als großen Wurf und Vorzeigeprojekt betitelt.

Bei näherer Betrachtung erkennt der aufmerksame Souverän jedoch den Etikettenschwindel, der gerne mit Worten wie "nahe am Wohnort oder Arbeitsplatz..." offenkundig wird.

Denn wer einen Betreuungsplatz für sein Kind braucht, dem ist zwar ein Platz garantiert, aber ob sich dieser in Schulnähe oder Arbeitsplatz eines Elternteils befindet, das ist mit der Garantie des Platzes nicht zugesichert.

Und so kann es schon passieren, dass ein Kind aus der VS Angergasse im Hort im Walderkammweg (O-Dorf) landet oder ein Kind aus dem Saggen seinen Hort in Hötting-West hat. Welch unglaublich beruhigende Tatsache für Eltern, wenn das VS-Kind nach Schulschluss eigenständig mit den Öffis durch ganz Innsbruck tingeln darf, um in den Hort zu kommen.

Und nein, Aussagen wie:" Das haben Kinder früher auch geschafft" , sind keine Beruhigung, denn früher waren die Zeiten anders. Weniger Verkehr, mehr Rücksicht und weniger potentielle Gefährder auf den Straßen.
Wer möchte sein Volksschulkind heutzutage ruhigen Gewissens auf einer tägliche Stadtreise wissen?

Der große Wurf FRIDA offenbart sich bei näherer Betrachtung daher als viel Lärm um Nichts.

Wenn nun aber doch der Glücksfall eingetreten ist und das eigene Kind in unmittelbarer Nähe seiner Volksschule einen Hortplatz innehat, in diesem Freunde gefunden und sich geöffnet hat und dann die zuständige Amtsleitung der Stadt Innsbruck dieses Kind gegen Ende der Sommerferien eigenmächtig und ohne elterliche Zustimmung in einen anderen, weit entfernten Hort mit der Begründung "weil ich es kann", versetzt, dann zeigt sich die deutlich abscheulichere Fratze dieses Etikettenschwindels.

Weil sich die Mutter beim Bürgermeister über das Amt und einen kleinen Teil des Hortpersonals beschwerte, darunter Aufsichtspflichtverletzung, dass Fremde unbeobachtet in den Hort gelangen können, über erweiterte Mobbingvorfälle etc. wird nun ein unschuldiges, stilles Kind von der Amtsleitung bestraft. Begründet wird das mit angeblich mangelndem Respekt, so der Tenor auf die Beschwerde, was gleichbedeutend ist mit: Hände falten, Goschn halten, sonst bestrafen wir Dein Kind!

Wenn man nun weiss, dass das zuständige Amt der Stadt Innsbruck mit nahezu 100% mit Frauen besetzt ist, mutet diese Vorgehensweise und Schikane gegenüber der berufstätigen Mutter besonders abstoßend an.

Es zeigt aber auch, dass wie es neben der FPÖ in der Landeszeitung auch die neos anprangern, eine Betreuungsplatzgarantie nicht gleichbedeutend ist mit Qualität und gut ausgebildetem Personal.

Denn: Menschen, die es nötig haben ihr offensichtlich fachliches Unvermögen auf dem Rücken von Kindern auszutragen, ist meiner Meinung nach jegliche Eignung für eine Tätigkeit im Bildungsbereich abzusprechen.

Monika Nyenstad

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