Kurzarbeit bremst Lehrausbildung
AK fordert konkrete Ausbildungsmaßnahmen

Welche konkreten Maßnahmen die entfallene Ausbildungszeit kompensieren sollen, ist bisher jedoch immer noch nicht bekannt. | Foto: Land Tirol
  • Welche konkreten Maßnahmen die entfallene Ausbildungszeit kompensieren sollen, ist bisher jedoch immer noch nicht bekannt.
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TIROL. Moment heißt es „Bitte warten" für viele Lehrlinge in Tirol. Um drohende Ausbildungslücken zu verhindern, fordert die AK Tirol deshalb ein zusätzliches rein praxisbezogenes Angebot an den Berufsschulen oder ein spezielles Kursprogramm.

Probleme im Rahmen der Ausbildung

Die Kurzarbeit betrifft in Tirol aber auch bundesweit weiterhin viele Beschäftigte. Es lässt sich zwar nicht exakt feststellen, wie viele Lehrlinge in Kurzarbeit sind. Fakt ist aber, dass jene Jugendlichen in einer Lehrlingsausbildung, die von der neuerlichen Verlängerung der Kurzarbeit bis 31. März 2021 betroffen sind, mit massiven Problemen im Rahmen ihrer Ausbildung konfrontiert sind. Dadurch können z,B. Lehrinhalte im Betrieb weiter nur in reduziertem Ausmaß vermittelt werden. Ausbildungslücken sind die Folge.

Eine Lehrlingsausbildung ist per Gesetz und jeweiliger Ausbildungsvorschrift genau geregelt und umfasst klar definierte Ausbildungsinhalte, Qualifikationen und Kompetenzen, die im Lehrbetrieb und zudem in der Berufsschule vermittelt werden müssen.

Erfolgreicher Lehrabschluss schwer möglich

Wenn nun in Betrieben für mehrere Monate nur in stark reduziertem Ausmaß gearbeitet und gelernt werden kann, wird es für die betroffenen Personen immer schwieriger, einen erfolgreichen Lehrabschluss zu erreichen. „Eine hochwertige Ausbildung ist aber nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern ein gesamtwirtschaftliches Anliegen. Deshalb können drohende Ausbildungslücken nicht einfach toleriert werden“, erklärt der Tiroler AK Präsident Erwin Zangerl.

In der dritten Kurzarbeitsphase III, welche vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 läuft, dürfen auch Lehrlinge weiter einbezogen werden. Die Lehrlinge müssen mindestens 30 % im Betrieb beschäftigt werden, was jedoch schlechtestenfalls eine um 70 % reduzierte Ausbildungszeit im Betrieb bedeuten würde. Um dies etwas auszugleichen, wurde nunmehr fixiert, dass zumindest 50 % der entfallenen Ausbildungszeit im Betrieb für die Aus- und Weiterbildung der Lehrlinge genützt werden müssen.

Mangel an Alternativen

Welche konkreten Maßnahmen die entfallene Ausbildungszeit kompensieren sollen, ist bisher jedoch immer noch nicht bekannt. Und dies, obwohl wir uns aktuell schon in der Kurzarbeitsphase III befinden. Eine Möglichkeit wäre etwa ein zusätzlicher und rein praxisbezogener Berufsschulunterricht oder ein spezielles Kursprogramm für Lehrlinge in Kurzarbeit.

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