Menschen mit Behinderung bekommen mehr Mitspracherecht in Tirol

LH Günther Platter und Soziallandesrätin Gabriele Fischer mit den frisch angelobten Mitgliedern des Tiroler Monitorinausschusses. | Foto: Land Tirol/Reichkendler
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TIROL. Kürzlich wurden die Mitglieder des Monitoringausschusses zur Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von Landeshauptmann Günther Platter angelobt.

Monitoringausschuss mit Menschen mit Behinderung besetzt

Die Aufgabe dieses Monitoringausschusses ist die Förderung, der Schutz und die Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind in erster Linie selbst Menschen mit Behinderung. „Als Expertinnen und Experten in eigener Sache werden die Mitglieder bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, miteinbezogen und sprechen damit für sich selber“, so Günther Platter klar. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses kann auch die Bevölkerung ihre Anliegen und Ideen vorbringen. Der Monitoringausschuss ist im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verankert. Er ist somit ein unabhängiges Gremium, das unabhängige Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen an die Landesregierung und die Tiroler Gemeinden erstellen kann“, so Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.

Tiroler Teilhabegesetz tritt am 1. Juli in Kraft

Am 1. Juli 2018 tritt das Tiroler Teilhabegesetz in Kraft. Zunächst wurden die Anliegen von Menschen mit Behinderung sichtbar gemacht. Im Anschluss wurden die entsprechenden Angebote geschaffen. Mit dem neuen Tiroler Teilhabegesetz soll es Menschen mit Behinderung möglich sein, teilzuhaben. Dies betrifft vor allem jene Bereiche, die sie selbst betreffen, so Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Sie sollen dadurch barrierefrei in die Gesellschaft eingebunden sein. Der Monitoringausschuss sei für diese Zielsetzung eine wichtige Institution.

Österreich und die Behindertenrechtskonvention

Österreich ratifizierte bereits 2008 die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention). Österreich hat sich dadurch verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Der Monitoringausschuss zur Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist diesbezüglich eine wichtige Kontrollinstanz. Mit dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bekommt dieser eine stärkere rechtliche Grundlage.

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