Österreichischer Verwaltungspreis für das Tiroler Teilhabegesetz
Bei der Entwicklung des Tiroler Teilhabegesetzes konnten sich Menschen mit Behinderung beteiligen. Dafür bekam das Gesetz den Österreichischen Verwaltungspreis.
TIROL. Das Tiroler Teilhabegesetz - ein Gesetz über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben - wurde in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entwickelt. Für diesen Prozess interessiert sich auch die die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus.
Prozess zur Entwicklung des neuen Gesetzes
Das Tiroler Teilhabegesetz wurde in Abstimmung mit Menschen mit Behinderung entwickelt. „Im Rahmen eines breit angelegten, partizipativen Prozesses wurden Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Krankheiten aktiv eingebunden und ihre Anliegen gesammelt. Diese flossen in die Ausgestaltung eines neuen Gesetzes ein“, so Soziallandesrätin Christine Baur. Ein Teil dieser Teilhabe an der Gesetzesentwicklung war ein Theaterprojekt, bei dem Menschen mit Behinderung ihre Vorstellungen und Wünsche zum Ausdruck bringen konnten.
Tiroler Teilhabegesetz bekommt Österreichischen Verwahltungspreis
Nicht nur die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus interessiert sich für den Entwicklungsprozess und das Tiroler Teilhabegesetz. Das Gesetz wurde mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet. Die Jury wies darauf hin, dass dies ein good-practice Beispiel sei für die UN-Konvention über die „Rechte für Menschen mit Behinderungen“ gelungen umgesetzt wurde. Hier wurden Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden. Genau so, wie es die UN-Konvention vorsehe.
Tiroler Teilhabegesetz soll Im Juli 2018 in Kraft treten
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