Österreichischer Verwaltungspreis für das Tiroler Teilhabegesetz

Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (re.) lud LRin Christine Baur zu einem Erfahrungsaustausch über den Entstehungsproszess des Tiroler Teilhabegesetzes nach Graz ein. | Foto: Land Steiermark
  • Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (re.) lud LRin Christine Baur zu einem Erfahrungsaustausch über den Entstehungsproszess des Tiroler Teilhabegesetzes nach Graz ein.
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TIROL. Das Tiroler Teilhabegesetz - ein Gesetz über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben - wurde in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entwickelt. Für diesen Prozess interessiert sich auch die die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus.

Prozess zur Entwicklung des neuen Gesetzes

Das Tiroler Teilhabegesetz wurde in Abstimmung mit Menschen mit Behinderung entwickelt. „Im Rahmen eines breit angelegten, partizipativen Prozesses wurden Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Krankheiten aktiv eingebunden und ihre Anliegen gesammelt. Diese flossen in die Ausgestaltung eines neuen Gesetzes ein“, so Soziallandesrätin Christine Baur. Ein Teil dieser Teilhabe an der Gesetzesentwicklung war ein Theaterprojekt, bei dem Menschen mit Behinderung ihre Vorstellungen und Wünsche zum Ausdruck bringen konnten.

Tiroler Teilhabegesetz bekommt Österreichischen Verwahltungspreis

Nicht nur die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus interessiert sich für den Entwicklungsprozess und das Tiroler Teilhabegesetz. Das Gesetz wurde mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet. Die Jury wies darauf hin, dass dies ein good-practice Beispiel sei für die UN-Konvention über die „Rechte für Menschen mit Behinderungen“ gelungen umgesetzt wurde. Hier wurden Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden. Genau so, wie es die UN-Konvention vorsehe.

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