Finanzlage der Tiroler Gemeinden: Die Zusammenfassung
TIROL. Die jährlich von der Abteilung Gemeinden herausgegebene Publikation informiert mit ihrer Zusammenfassung relevanter Zahlen und Fakten über die finanzielle Situation der Kommunen, über den Grad der Verschuldung sowie über die Verwendung der Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds.
Die Ergebnisse aus dem Bericht
- Pro-Kopf-Verschuldung: Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass im Jahr 2015 (für 2016 sind noch keine bundesweiten Daten verfügbar) die Tiroler Gemeinden mit 1.131 Euro pro Einwohner (2016: 1.151 Euro pro Einwohner) den bundesweit drittgeringsten Wert auswiesen.
- Weniger Gemeinden hoch verschuldet: Der durchschnittliche Verschuldungsgrad sank im Jahr 2016 auf 28 Prozent. Dieser positive Trend rückläufiger Verschuldung zeigt sich gerade bei jenen Gemeinden, die zuvor mit über 50 Prozent Verschuldungsgrad stärker betroffen waren – zu dieser Gruppe zählte im Jahr 2016 mit 70 Gemeinden nur mehr jede vierte Gemeinde.
- Verschuldung der Tiroler Gemeinden: Der Schuldenstand ist von 814,6 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 837,9 Millionen Euro im Jahr 2016 um 2,9 Prozent angestiegen. Der Großteil der Darlehensaufnahmen betrifft die Finanzierung notwendiger Vorhaben v.a. im Bildungssektor mit Investitionen in Kindergärten und Pflichtschulen, in Amtsgebäude, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
- Abgabenertragsanteile (wichtigste Einnahmenquelle der Gemeinden): Deren Steigerungen sowie jene bei den eigenen Gemeindesteuern sind 2016 wieder etwas geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Die Steuerreform des Bundes samt Lohn- und Einkommensteuerentlastung schlägt sich auch hier nieder. Auf der Ausgabenseite steigen die Leistungen für den Sozial- und Gesundheitsbereich weiter an.
- Bedarfszuweisungen aus dem GAF: Im Jahr 2016 wurden dafür seitens des Landes knapp 106 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch war es möglich, Förderungsschwerpunkte zu setzen, Initiativen (z.B. Kinderbetreuung, Breitbandoffensive u.a.) zu starten bzw. fortzuführen und vor allem einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen den Gemeinden herzustellen, um die wichtigsten Bereiche wie Schulen und Kindergärten, Gemeindestraßen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie sonstige Infrastrukturaufgaben bewältigen zu können.
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