In Kärnten
Neue Gesetze und "Kärnten Ticket" - das kommt ab 1. Jänner

Zum Jahresbeginn gibt es in Kärnten einige Änderungen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

KÄRNTEN. Die Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum. Von der Stärkung der Ortskerne über die Besoldungsreform im Landesdienst bis hin zu Änderungen bei der Wohnbauförderung.

Raumordnungsgesetz neu

Am 1. Jänner tritt das neue Raumordnungsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Ziele: Das örtliche Entwicklungskonzept (OEK) wird künftig wichtiger sein, weil es nun Verordnungscharakter hat und somit rechtsverbindlich ist. Wenn im OEK vorrangige Entwicklungsgebiete definiert werden, soll künftig ein beschleunigtes Widmungsverfahren möglich sein. Durch das neue Raumordnungsgesetz sollen die Orts- und Stadtkerne gestärkt werden. Einkaufszentren: Nur im Ortskern bzw. im Stadtkern. Ausnahme: Handelsbetriebe unter 600 Quadratmeter. Ausnahme Nummer zwei für Villach und Klagenfurt: Hier dürfen Einkaufszentren auch in neuen Stadtteilen entstehen.

Siedlungsgebiete

Neues Bauland nur mehr unter der Berücksichtigung von Baulandmobilisierung. Wege zur Mobilisierung sind unter anderem mögliche Befristungen. Jede mögliche Rückwidmung wird im Einzelfall beurteilt samt sachlicher Begründung.

Zweitwohnsitze

Künftig wird es wesentlich schwieriger werden, eine Widmung für Zweitwohnsitz-Anlagen zu bekommen. Damit soll den vielen „kalten Betten“ und verödeten Ortskernen – vor allem in Tourismusgebieten – der Kampf angesagt werden.

Kärnten Ticket kommt

Ebenso mit 1. 1. 2022 startet mit dem „Kärnten Ticket“ die bisher größte Tarifreform. Erstmals können zum Preis von maximal 550 Euro alle Verbindungen von der Bahn über die Regionalbusse bis zu den Stadtbussen mit nur einem einzigen Ticket genutzt werden. Senioren, Ausgleichszulagenbezieher, Studenten, Menschen mit Behinderung und Familien fahren günstiger. Das Ziel: So viele Verkehrsteilnehmer wie möglich sollen auf Öffis umsteigen, um damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Nähere Infos zum Kärnten Ticket auf: www.kaerntner-linien.at

Novelle Landesverfassung

Eine Novelle der Landesverfassung tritt in Kraft. Der Landtag als gesetzgebende Körperschaft wird gestärkt. Es kommt zu einer Erweiterung des Rechts, in die Unterlagen der Landesregierung Einsicht zu nehmen. Neu auch: Interessensgemeinschaften (Fraktionen mit weniger als vier Mandataren, Anm.) können Dringlichkeitsanträge einbringen. Ebenfalls eine Änderung: Anfragen an Regierungsmitglieder müssen ab 2022 einen Tag vor der Landtagssitzung eingebracht werden, damit die Mitglieder der Regierung Zeit zur Vorbereitung haben.

Besoldungsreform

Die Besoldungsreform im Kärntner Landesdienst wird ab 1. Jänner 2022 umgesetzt. Einstiegsgehälter für Landesbedienstete werden ab 1. Jänner höher (dafür verläuft die Gehaltskurve flacher). Mit den aktuellen Gehaltsansätzen 2021 würde am Beispiel eines Maturanten die künftige monatliche Entlohnung 2.632 Euro brutto, statt bisher 2.325 brutto betragen. Für Akademiker ergibt sich mit den Gehaltsansätzen 2021 eine künftige monatliche Entlohnung von 3.734 Euro brutto, statt bisher 2.951 brutto. Bis auf zeitbezogene Zulagen, zum Beispiel Überstundenpauschale, Bereitschaftsentschädigung, Sonn- und Feiertagsvergütung, gibt es keine Zulagen mehr. Die Pragmatisierung fällt endgültig.

Wohnbauförderung

Einen neuen Weg schlägt das Land Kärnten ab 2022 bei der Wohnbauförderung ein: Es werden nicht nur die Einkommensgrenzen kräftig erhöht – erstmals wird auch eine Einschleifregelung festgelegt. Konkret wird die Einkommensgrenze für eine Person von 38.000 auf 43.000 Euro Jahresnettoeinkommen erhöht, für zwei Personen von 55.000 auf 67.000 Euro. Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 6.000 Euro. Überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie 75 Prozent der Förderungen. Überschreiten sie die Grenze um 20 Prozent, bekommen sie 50 Prozent der Fördersumme. Und überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um 30 Prozent, erhalten sie immerhin noch 25 Prozent der Förderung.

Gleichbehandlungsgesetz

Das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz werden zu einem einheitlichen Landesgesetz, dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 zusammengeführt. Bisher waren unterschiedliche Organe für Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsfragen im öffentlichen Dienst zuständig – das Frauen-Referat für Gleichbehandlungsfragen und die Antidiskriminierungsstelle für Fälle von Diskriminierung. Dies stellte sich in der Praxis als nicht zielführend heraus. Nun wird eine administrative Ebene, die Gleichbehandlungsstelle, geschaffen.

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