St. Johann - Wohnbau
Anrainer befürchten steigende Hochwassergefahr

Am St. Johanner Oberhofenweg befürchtet man eine steigende Hochwassergefahr durch einen Wohnbau. | Foto: Schelkle
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NHT-Wohnbau am Oberhofenweg schreckt Anrainer auf; sie befürchten eine verstärkte Hochwassergefahr.
ST. JOHANN. Die Eigentümer von Wohnungseigentumsobjekten (7 Wohnungen und 5 Reihenhäuser) am St. Johanner Oberhofenweg befürchten durch ein neues Wohnbauprojekt (NHT) eine zunehmende Hochwassergefahr durch die Fieberbrunner Ache.
Am Bauareal wurden alte Häuser abgerissen, nun wird eine Anlage mit 32 Wohnungen errichtet.

"Für uns war das auch kein Problem. Doch es fand keine Bauverhandlung vor Ort statt. Uns wurde daher die Baubewilligung zugestellt. Diese enthält nun aber eine völlig überraschende und inakzeptable Aussage: '...wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem eintretenden Hochwasserereignis durch die Erhöhung des HQ100-Wasserstandes um bis zu 10 cm im Nahebereich bestehender Objekte eine deutliche Verschlechterung der Hochwassersituation zu erwarten ist. Damit einhergehend sind zivilrechtliche Klagen der Geschädigten gegenüber dem Verursacher (NHT) nicht auszuschließen. …' Beim letzten Hochwasser 2013 haben uns genau diese wenigen Zentimeter vor einer Überflutung gerettet, sodass wir bei einem vergleichbaren Hochwasser ab jetzt wohl damit rechnen müssen, davon betroffen zu sein",

erklärt Anrainerin Angela Krug. Als Bürger sollte man jedoch darauf vertrauen können, dass bei der Bewilligung von Bauvorhaben der Schutz bestehender Objekte berücksichtigt und man nicht einer höheren Gefahr von Naturereignissen ausgesetzt wird, so Krug.

Achenrückbau?

Vom Bauamt sei man vertröstet worden – die Ache werde rückgebaut. Allerdings wisse man nicht, wann. "Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit von Extremniederschlägen und Hochwasser. Bereits im letzten Sommer war die Fieberbrunner Ache aufgrund von Starkregen wieder kurz davor, über die Ufer zu treten", so die besorgte Anrainerin.

"Eine zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatz im Falle eines Hochwassers gegen die NHT ist unseres Erachtens nach eine Verhöhnung. Auch vom wasserbaurechtlichen Sachverständigen wurde mir bestätigt, dass der Beweis, dass es sich bei einem Hochwasser um einen HQ100-Wasserstand gehandelt hat, wohl nicht möglich sein wird und die Gegenseite durch Behauptung, dass es z. B. ein HQ105-Wasserstand war, jedenfalls leistungsfrei wäre. Zudem würde eine zivilrechtliche Klage viel Geld kosten, das Hochwassergeschädigte ohnehin nicht mehr zur Verfügung hätten",

so Krug.

Mittlerweile haben die Bauarbeiten begonnen, obwohl der Baubescheid nicht rechtskräftig ist, so Krug, die eine Beschwerde gegen die Baubewilligung einbrachte. "Man fragt sich, ob die Behörde im Wissen, dass sich die Hochwassergefahr für bestehende Gebäude durch diesen fragwürdigen Baubescheid deutlich erhöht, nicht ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern verletzt und somit im Falle eines eintretenden Schadens unmittelbar selbst schadenersatzpflichtig wird", so Krug.

Die Gemeinde dazu:

"Das Bauverfahren ist noch nicht abgeschlossen, detaillierte Aussagen diesbezüglich können daher nicht abgegeben werden",

so Josef Harasser im Auftrag von Bgm. Hubert Almberger dazu. Bestätigt wird, dass auf die Durchführung einer Bauverhandlung vor Ort aufgrund der Pandemie abgesehen wurde. Den Parteien wurde hingegen die Möglichkeit eines Parteiengehörs eingeräumt. "Diese Vorgangsweise ist einerseits rechtlich gedeckt und dient andererseits dem Schutz der MitbürgerInnen", so Harasser.

Alle Parteien hatten die Möglichkeit, in den Bauakt Einsicht zu nehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Weiters wurde im Zuge eines Lokalaugenscheins festgestellt, dass von der Bauwerberin bis dato lediglich Vorarbeiten (Erdaushub, Leitungsverlegungen etc.) ausgeführt wurden. Diese Arbeiten sind auch ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Baubescheides zulässig, so Harasser, "darüber hinaus wurden bereits Beschwerden gegen den Baubescheid von AnrainerInnen eingebracht, sodass die Angelegenheit von der nächsten Instanz überprüft wird."

Die NHT dazu:

„Die NHT verfügt über einen gültigen Baubescheid seitens der Gemeinde und hat bereits mit den Bauarbeiten begonnen. Nachdem nun jedoch eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof eingelegt wurde, hoffen wir auf eine rasche und abschließende Klärung des Sachverhalts",

so NHT-GF Hannes Gschwentner.

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