Bezirk Kitzbühel - Waldbrandgefahr
Erhöhte Waldbrandgefahr auch im Bezirk Kitzbühel
Verordnung verbietet im Bezirk Kitzbühel Feuerentzünden und Rauchen im Wald.
BEZIRK KITZBÜHEL (niko). Aufgrund des anhaltend trockenen und warmen Wetters der letzten Wochen und der Tatsache, dass nach wie vor keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, hat die BH Kitzbühel am Freitag (24. 4.) eine Schutzverordnung hinsichtlich der erhöhten Waldbrandgefahr erlassen.
In den Bezirken Innsbruck-Land, Imst, Kufstein, Landeck, Schwaz sowie in der Stadt Innsbruck ist bereits eine solche Verordnung in Kraft.
Darin sind ab sofort jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsbereichen, die aufgrund der Boden- oder Windverhältnisse durch Funkenflug einen Brand im Wald begünstigen können, verboten. Das betrifft auch die Zweckfeuer, zu welchen unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Äste zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen.
Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben.
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