"Freiwillig" erzwungene Covid-19 Schnelltestungen für Schüler
Strafanzeige gegen Bundesminister Heinz Faßmann

Foto: Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons
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Die Corona-Pandemie ist im Abklingen, aber die Aufarbeitung der Krise wird noch lange, lange Zeit in Anspruch nehmen. Willkür in den Verordnungen mit weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte die bis zur Verfassungswidrigkeit reichen waren an der Tagesordnung. 

Alleine in Österreich wurden vom Verfassungsgerichtshof 22 Verordnungen im Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen aufgehoben - bis dato und die Liste wird länger. Das Spiel der Politik? Wir basteln eine Verordnung auf Teufel komm raus, und bis die Gerichte diese wieder aufgehoben haben, sind Monate vergangen und es gibt einfach eine neue - mit denselben rechtlichen Widersprüchen nur anders formuliert.

Wir leben zwar in einer Demokratie, aber dies schließt eine Corona-Tyrannei scheinbar nicht aus. Wo bleibt die Verantwortung der Politiker, die dieses Land regieren? Wo bleibt die persönliche Verantwortung der ausführenden Organe des Staates? Es gibt (kaum) eine. Jeder Gewerbetreibende, jeder Gesellschafter, jeder Würstelbudenbetreiber hat mehr Verantwortung zu tragen.

Für Unternehmer gibt es laut § 347 Unternehmensgesetzbuch eine Sorgfaltspflicht, "...hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen". So etwas gibt in der Politik nicht. Auch gibt es für Unternehmer laut § 349 Unternehmensgesetzbuch eine Schadenersatzpflicht lautend: "Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.". Auch so etwas gibt es für Politiker nicht.

Und welch Überraschung, darüber wissen die Politiker, die verantwortlichen Minister und Regierungschefs nur zu gut bescheid. Egal was sie verbocken, es wird immer auf Freispruch lauten.

Jetzt nehmen wir einmal an, dass unser Würstelbudenbetreiber, nennen wir ihn doch einfach Toni, beginnen würde verdorbene Würstel zu verkaufen. Die Kunden würden ob der verdorbenen Mägen Toni in die Mangel nehmen, und so schnell kann Toni gar nicht schauen, wird der Laden von der Gesundheitsbehörde dicht gemacht. Und wenn dann noch das Finanzamt drauf kommt, dass Toni Bleistifte um 3 Euro 50 und Notizblöcke um 2 Euro 20 gekauft hat die nicht korrekt im Inventar aufgeführt sind, dann wird es für Toni eng. Und ganz, ganz eng wird es, wenn er gerade seine Würstel nicht losbringt, weil keiner weiß wie man das Ding durch eine FFP2 durchschiebt. Er als Unternehmer steht für alles, aber wirklich alles das er verbockt oder auch nicht verbockt hat gerade.

Ein Regierungschef nicht. Ein Regierungschef, nennen wir ihn einfach mal Basti, darf die Wirtschaft zusperren, um in der Größenordnung von 10 Millionen Euro pro Todesfall Menschen vor einem Virus zu bewahren. Basti darf das gesellschaftliche Leben zum Erliegen bringen, und die Menschen zu Hause einsperren, wenn die Lebenserwartung in der Größenordnung von einem Tag sinkt.

Basti braucht nicht einmal zu verstehen, dass wenn 83.000 Menschen jährlich an den verschiedensten Ursachen sterben, allem voran Herz-Kreislauf und Krebs, 8.434 bis dato an oder besser gesagt mit Corona Verstorbene, wenn es auch traurig ist, trotzdem aushaltbar sein müssen.

Basti kann 30 Milliarden verplempern, unsere Grundrechte willkürlich einschränken, mit der Verfassung spielen, und errötet nicht einmal wenn dabei gleichzeitig die Krankenhäuser leer stehen.

Und Basti errötet auch nicht, wenn er Kinder mit Masken im Unterricht sitzen lässt, und schon gar nicht, wenn er von ihnen wider sämtlicher Logik zwangsweise freiwillige, also freiwillige unfreiwillige, oder unfreiwillig freiwillige, oder doch freiwillige Zwangs-Covid-19 Schnelltestungen verlangt.

Basti kennt keine Sorgfaltspflicht und keinen Schadenersatz - und der Verfassungsgerichtshof ist ihm wurscht. Und Basti braucht auch nicht Diagramme lesen zu können, um festzustellen dass Kinder eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung von Covid haben.

Recht und Gesetz sind scheinbar zwei sehr unterschiedliche Dinge - für Toni und Basti.

...

Würde der lokale Wasserleitungsverband in seine Bedingungen der Lieferung von Wasser eine “Covid-19 Schnelltestung” verlangen, dann wäre dies doch sehr, sehr eigenartig.

Wenn das Unterrichtsministerium für die Schüler bei bestehender Schulpflicht eine “Covid-19 Schnelltestung” verlangt, ist dies nicht minder eigenartig.

Das “Unterrichtsministerium” und der “lokale Wasserleitungsverband” haben eines gemeinsam: Beide Organisationen haben ein Monopol und überschreiten bezüglich einer Vorschreibung von Covid-19 Schnelltestungen den Bereich ihrer Befugnisse bzw. haben zu deren Durchführung nicht die notwendigen Kompetenzen.

Die Einwilligung zu Covid19-Schnelltestungen ist freiwillig - sonst wäre die Unterschrift der Eltern bzw. Kinder über 14 Jahren dazu nicht notwendig - es wird aber angedroht Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen, nein es ist per Verordnung festgeschrieben dass sie ausgeschlossen werden, wenn diese Einwilligung nun nicht "freiwillig" gegeben wird. Weiterhin wird von den Eltern bzw. Kindern verlangt, die Verantwortung für das Nachholen des Lehrstoffes übernehmen zu müssen.

Es werden somit wesentliche Nachteile über ein gesamtes Unterrichtshalbjahr - die geforderten Einverständniserklärungen beziehen sich auf das gesamte Schuljahr 2020/21 - in Aussicht gestellt, und es wird versucht unter einer künstlichen Erzeugung von wesentlichen Konsequenzen eine Zustimmung zu etwa je nach Schulform 20-40 Covid19-Schnelltestungen pro Schulkind zu erzwingen.

Kinder über ein ganzes gesamtes Unterrichtshalbjahr am Präsenzunterricht nicht teilnehmen zu lassen stellt eine wesentliche Benachteiligung ihrer Schulausbildung und ihres Soziallebens dar.

Eltern mit dem Aufwand und der Verantwortung der Nachholung des Lehrstoffes belasten zu wollen, stellt für die meisten eine undurchführbare Forderung der Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht dar.

Es geht hier nicht um die freiwillige Verwendung von Straßen beim Lenken von Fahrzeugen, und der verpflichtenden Anwendung einer Alkoholkontrolle die sich daraus ergeben kann.

Sondern um die verpflichtende Erfüllung der Schulpflicht, der eine freiwillige Einwilligung zu einem Covid-19-Schnelltest zwangsweise abverlangt wird.

Und wenn wir nun 100 Eltern hernehmen, dann sind 99 nicht in der Lage diesem Zwang ohne brachialen Einschränkungen ihres Lebens zu entkommen. Wie kann man hier im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte von "freiwillig" sprechen? Vom Nachteil für die Kinder wollen wir gar nicht erst reden.

Nun wie gesagt, Recht und Gesetz sind scheinbar zwei sehr unterschiedliche Dinge - siehe Toni und Basti - aber der Verdacht auf den Strafbestand der Nötigung, der Verdacht einer Straftat dem sich ein Minister und seine ausführenden Organe unterzogen haben liegt nahe, sehr nahe.

Die Aussage im Erlass BMBWF GZ 2021-0.065.827 Punkt 1.5 “Lehrpersonen und Schulleitungen sind im schulischen Kontext in Vollzug der Gesetze und der übrigen rechtlichen Grundlagen, also auch der C-SchV 2020/21, tätig. Sie können daher in dieser Tätigkeit nicht rechtswidrig handeln bzw. für deren Vollzug nicht haftbar gemacht werden.” spricht wohl Bände. Eine Verordnung spricht sich selbst Straffreiheit zu? Der Gipfel der politischen Arroganz ist erreicht.

Welche Genugtuung kann jemand haben, vom Gesetz nicht erwischt zu werden, wenn er genau weiß, dass er erwischt werden sollte?

...

Im Sinne einer gut funktionierenden Demokratie, einer gut funktionierenden Republik ist es wünschenswert, nein wie wir am Beispiel der Corona-Krise sehen unabdingbar, dass Gesetze geschaffen werden die die verantwortlichen Politiker auch wirklich in die Verantwortung nehmen. Sei es durch Strafgesetze, sei es durch eine Sorgfalts- oder Schadenersatzpflicht, sei es durch monetäre Anreize die sich auch ins Gegenteil auflösen können.

Keine einfache Sache. Welches Gericht? Wer sind die Kläger? Und wie interpretiert man "...hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Politikers einzustehen"? Aber wenn es für Unternehmer möglich ist, warum dann nicht für die Bundesregierung? Oder soll das Erstellen von verfassungswidrigen Verordnungen, sprich das Umgehen der Gesetze zum Volkssport werden?

"Miltiades (hatte einen entscheidenden Anteil beim Sieg von Marathon über die Perser im Jahre 490 v. Chr.)  wurde vom Hochverrat freigesprochen, aber für die gescheiterte Expedition verantwortlich gemacht und zu einer Geldstrafe von 50 attischen Talenten verurteilt". Das waren noch Zeiten als in einer Demokratie von den Beteiligten Verantwortung abverlangt wurde.

Und wenn es in der Attischen Demokratie, also im alten Griechenland um Athen, also der Geburtsstätte der Demokratie möglich war, warum sollte es heute nicht mehr möglich sein Recht mit Gesetz in Übereinstimmung zu bringen?

P.S.: Und was hätten eigentlich die alten Griechen mit Basti gemacht, wenn er Toni, ähmm Athen in den Ruin getrieben hätte?

...

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