Niedrigstenergiehaus ab 2020 gesetzlicher Standard

Ein Niedrigstenergiehaus sollte so kompakt wie möglich gebaut werden. Erker und Gaupen sind zu vermeiden. | Foto: Michèle Turbin/CC BY 2.0
  • Ein Niedrigstenergiehaus sollte so kompakt wie möglich gebaut werden. Erker und Gaupen sind zu vermeiden.
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  • hochgeladen von Linda Osusky

ÖSTERREICH. Nach Passivhaus und Niedrigenergiehaus nun das Niedrigstenergiehaus. Ab 2020 wird es für alle neuen Gebäude und Renovierungen EU-weit Baustandard sein. Doch was unterscheidet diesen neuen Standard vom Bisherigen? Im Wesentlichen die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes. Bisher stand nur die Effizienz der Gebäudehülle im Fokus. Ab 2020 wird die Kombination aus Hülle, Haustechnik und Energiegewinnungssystemen bewertet.

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