Coronavirus
Behörde startet öffentlichen Aufruf für Friseursalon in Landeck

Die Gesundheitsbehörde unternimmt nach einem positiven Testergebnis bei einer MitarbeiterIn in einem Landecker Friseurbetrieb vorsorglich einen Aufruf. Kunden, die zwischen 1. und 8. September 2020 dort waren, sollen auf ihren Gesundheitszustand achten.
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LANDECK. Die Gesundheitsbehörde unternimmt nach einem positiven Testergebnis bei einer MitarbeiterIn in einem Landecker Friseurbetrieb vorsorglich einen Aufruf. Kunden, die zwischen 1. und 8. September 2020 dort waren, sollen auf ihren Gesundheitszustand achten.

Positiver Corona-Test in Landeck

Nachdem seit Dienstagabend (8. Sepetmber) ein positives Testergebnis im Bezirk Landeck vorliegt, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf: Im Zuge des Contact Tracings wurde bekannt, dass die im Nachhinein positiv getestete Person von Dienstag, 1. September 2020, bis Dienstag, 8. September 2020, im Friseursalon „...“ (Name der betreffenden Frima wurde inzwischen gelöscht) in Landeck tätig war. Aus diesem Grund sollen Personen, die im genannten Zeitraum den Betrieb besuchten, auf ihren Gesundheitszustand achten – die betroffene Person wurde nach vorliegendem Testergebnis umgehend abgesondert.

Nachdem für eine MitarbeiterIn aus dem Friseursalon in Landeck ein positives Coronavirus-Testergebnis vorliegt, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf.  | Foto: Pixabay
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Kontaktdaten aller KundInnen nicht bekannt

„Öffentliche Aufrufe bei Vorliegen eines positiven Coronatestergebnisses dienen in jedem Fall dazu, auf möglichst schnellem und breitem Weg der Behörde mögliche unbekannte Kontaktpersonen, die im Rahmen des Contact Tracings nicht namentlich konkret angegeben werden können, zu erreichen bzw. sie über das Auftreten einer Erkrankung in ihrem näheren Umfeld zu informieren“, informiert Elmar Rizzoli vom Einsatzstab CORONA. Im vorliegenden Fall sind nicht bei allen KundInnen die Kontaktdaten bekannt, da neben Terminvereinbarungen auch KundInnen ohne Termin entgegengenommen werden. „Dementsprechend kann der Personenkreis nicht explizit eingegrenzt werden. Vonseiten der Gesundheitsbehörde ist es daher wesentlich, vorsorglich einen öffentlichen Aufruf zu starten“, so Rizzoli.

Kunden, die zwischen 1. und 8. September 2020 in dem im öffentlichen Aufruf der Behörden genannten Friseursalon in Landeck waren, sollen auf ihren Gesundheitszustand achten. | Foto: Othmar Kolp
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Bei Symptomen 1450 wählen

Alle Personen, die sich in den genannten Zeiträumen an den angeführten Orten aufgehalten haben, sollen auf ihren Gesundheitszustand achten. Bei Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Schnupfen oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, umgehend die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll die Kontaktaufnahme jedenfalls telefonisch erfolgen.

(Quelle: Presseaussendung des Landes Tirol)

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