Waldbrandgefahr
Entzünden von Feuer im Wald ist bis auf Weiteres verboten
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gibt bekannt, dass das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald und in Waldnähe im gesamten Bezirk Leibnitz für jedermann verboten ist.
Damit sollen Waldbrände verhindert werden. Gültig ist diese Verordnung bis 31. Mai.
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