Keine Bekanntgabe von Wahlergebnissen vor Wahlschluss

Foto: Foto: MEV Verlag GmbH/Kitting

Am Sonntag wird der Bundespräsident gewählt und bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges werden vor 17 Uhr keine Wahlergenisse veröffentlicht.
Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes verstößt eine Veröffentlichung von Informationen über Wahlergebnisse vor Wahlschluss, wie insbesondere die Weitergabe an ausgewählte Empfänger wie beispielsweise Medien und Forschungsinstitute, gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl. Es ist nämlich - ungeachtet der uneingeschränkten Pflicht der Amtsverschwiegenheit von Mitgliederinnen und Mitgliedern der Wahlbehörde - nicht ausgeschlossen, dass die systematische Weitergabe von solchen Vorabinformationen durch die Wahlbehörden an bestimmte „Empfänger", und die damit einhergehende, von den Behörden nicht kontrollierbare Weitergabe an Dritte, das Wahlverhalten und damit das Ergebnis der Wahl beeinflussen kann. Dies umso mehr als aufgrund heutiger Kommunikationsmöglichkeiten eine sofortige und weitreichende, sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckende Verbreitung dieser Informationen erfolgen kann.

Die Landeswahlbehörde wird bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 diese Vorgaben strikt einhalten und eine Bekanntgabe von (Teil-) Ergebnissen bis zur Schließung des letzten Wahllokals in Österreich (Wahlschluss 17:00 Uhr) an Dritte generell unterlassen. Das gilt selbstverständlich für sämtliche anfragende Medien und Forschungsinstitute sowie auch für Regierungsbüros.

Das Wahlteam, das aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung 7 - Büro der Landeswahlbehörde (Landeswahlleiter Wolfgang Wlattnig und Landeswahlleiter-Stellvertreter Manfred Kindermann) sowie der Abteilung 1 - Organisation und Informationstechnik besteht, ist im Bereich des Landeswahlkreises Steiermark am Wahltag, dem kommenden Sonntag, 4. Dezember, gemeinsam mit der Durchführung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 in den Festsäälen der Grazer Burg befasst. Informationen zur Wahl (wie Regionalwahlkreise, Wahlberechtigte, Wahllokale sowie deren Öffnungszeiten) sind bereits im Internet veröffentlicht, die ersten Ergebnisse am Wahltag sind dort ab 17:00 Uhr zu finden: Externe Verknüpfung www.wahlen.steiermark.at.

Darüber hinaus sind unter dieser Internetadresse sämtliche Wahlzeiten in Österreich abrufbar. Generell legt jede Gemeinde die Wahlzeit selbst fest. Am Wahltag öffnen in der Steiermark einzelne Wahllokale bereits um 6:30 Uhr früh wie beispielsweise in Mariazell und Mooskirchen, die meisten aber zwischen 7:00 und 8:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Stadt Graz sind die Wahllokale von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

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