Nachholbedarf bei EU-Schutz
Die Europäische Kommission stellt Österreich die Rute ins Fenster.
Die Europäische Kommission mahnt von Österreich die Überprüfung der Schutzwürdigkeit weiterer Gebiete im Sinne von Natura-2000 ein. Der Vorwurf: Österreich sei der Verpflichtung nach einer EU-Richtlinie nicht nachgekommen, da es keine vollständige Liste aller potenziellen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt habe.
Landesweite Überprüfung
Auf den Rüffel aus Brüssel reagiert das Land Steiermark mit der Überprüfung von 67 Gebieten und schutzwürdigen Flächen im Ausmaß von rund 100.000 ha. Die EU-Forderung nach der Ausweitung der Natura 2000-Schutzgebiete führt dazu, dass ab Juli in Frage kommende Flächen in der Süd- und Weststeiermark untersucht werden. Überprüft werden Teile der Koralpe, des Poßrucks, des Wildoner Buchkogels sowie der Sulm- und Murauen. Geschützt werden sollen damit montane Borstgrasrasen, Berg-Mähwiesen und verschiedene Waldlebenräume.
Naturschutz novelliert
Basis dafür ist eine Novelle zum Naturschutzgesetz, das das Betretungsrecht für Behördenorgane zwecks Kartierung und einen "vorläufigen Schutz" potenzieller Flächen vorsieht.
"Über die Nachmeldung entscheiden nicht Beamte, sondern die Regierung", betonte Werner Fischer bei der Informationsveranstaltung in der BH Leibnitz für betroffene Bürgermeister und Interessensvertreter. Kammerobmann Josef Kowald befürchtet damit weitere Einschränkungen für bäuerliche Betriebe.
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