Ortschef von Leutschach muss auf die Anklagebank
Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass der Bürgermeister von Leutschach, Erich Plasch, wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauches von der Staatsanwaltschaft Graz, Mag. Ollinger, angeklagt wurde.
Die strittige Angelegenheit beschäftigt bereits seit dem Vorjahr die Rechstanwälte und den Volksanwalt: Bgm. Erich Plasch, Bürgrmeister der Gemeinde Leutschach an der Weinstraße, wird jahrelange Untätigkeit in Bezug auf einen vermeintlich illegalen Campingplatz, eine offenbar illegale Minigolfanlage und vermutlich illegale Geländenivellierungen am Kranachberg vorgeworfen. Die WOCHE berichtete. Dieser Tage gab es Informationsnachschub: Bgm. Erich Plasch muss auf die Anklagebank. Der Ortsschef wurde wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauches von der Staatsanwaltschaft Graz, Frau Mag. Ollinger, angeklagt. Die betroffenen Nachbarn, die den Stein ins Rollen brachten, hatten sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen, was aber abgewiesen wurde.
Begründung (Auszug)
Die Anzeiger erstatteten am 2.9.2019, bei der Staatsanwaltschaft Graz eingelangt am 3.9.2019, Anzeige gegen die Verdächtigen Bürgermeister Erich Plasch, Amtsleiter Karl Peitler , Peter Grill sen. und uT wegen des Verdachtes des Verstosses gegen § 302 iVm 12, 107 Abs 1 und Abs 2 StGB und schlossen sich im Umfang der zu diesem Zeitpunkt bekannten Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 7.200,-- als Privatbeteiligte einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Die Staatsanwaltschaft Graz führte zu 13 St 103/19w ein Ermittlungsverfahren gegen Erich Plasch, Karl Alois Peitler, Peter Grill senior, welches mit Teileinstellungen gegen Karl Alois Peitler und Peter Grill senior hinsichtlich § 302 Abs 1 StGB , bei Peter Grill senior in Verbindung mit § 12 2. Fall StGB beendet wurde. Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten schweren Nötigung wurde das Verfahren gegen Peter Grill senior ausgeschieden und ein Strafantrag eingebracht ( ON 1) .
Anklageschrift
Mit Anklageschrift vom 24. April 2020 legt die Staatsanwaltschaft Graz zu 13 St 103/19w Erich Franz Josef PLASCH zur Last, er habe im Zeitraum von Ende 2016 bis Anfang Oktober 2019 in Leutschach an der Weinstraße als Bürgermeister der Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße mit dem Vorsatz, die Gebietskörperschaften Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße und das Bundesland Steiermark an deren Rechten auf Herstellung eines konsensgemäßen Zustands und Beseitigung rechtswidrig errichteter Bauwerke zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ, und zwar als Baubehörde erster Instanz, Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, indem er es trotz amtlicher Kenntnis unterließ, einen Beseitigungsauftrag hinsichtlich der auf Grundstücken des Peter GRILL ohne Bewilligung errichteten Abstellflächen für Kraftfahrzeuge sowie der länger als drei Tage dauernden Aufstellung von Fahrzeugen, die zum Nächtigen von Personen geeignet sind und eines konsenslos errichteten Minigolfplatzes zu erteilen.
Stellungnahme des Bürgermeisters
Auf Anfrage der WOCHE Leibnitz betont Bgm. Erich Plasch wiederholt, dass er sich keiner Schuld bewusst ist und das Thema Minigolfanlage quasi "geerbt" hat, da es diesen schon mehr als 25 Jahre gäbe. "Jetzt wird er ohnedies weggerissen. Die Arbeiten laufen bereits und gestern wurde der Zaun entfernt", so Plasch. Mehr kann der Ortschef dazu auch nicht sagen, denn: "Ich war noch nie dort und habe den Minigolfplatz noch nie gesehen." Den bisherigen Abrissbescheid hat Bgm. Plasch laut eigenen Erzählungen deshalb nicht unterschrieben, "weil ihn Experten dazu geraten haben". In Punkto Campingplatz hält Bgm. Plasch wiederholt fest, dass es sich lediglich um einen Stellplatz handelt.
Laut Auskunft von Plasch findet die Verhandlung am 15. Juli statt.
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