Überraschung in Gleinstätten
GLEINSTÄTTEN. So mancher Verkehrsteilnehmer wird sich bereits gewundert haben, warum nun eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für den Shared Space in Gleinstätten gilt. Charakteristisch für diese Planungsphilosophie ist ja, dass auf Verkehrszeichen und Markierungen verzichtet wird, damit ein öffentlicher Straßenraum dadurch lebenswerter, sicherer und im Verkehrsfluss verbessert wird, indem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt den Raum gemeinsam nutzen.
Den Grund für die 30er-Beschränkung kennt Karin Wiesegger-Eck von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz: „Die bis 21. Dezember 2012 befristete Verordnung der 30er-km/h Tafel war einzig aus technischen Gründen und auf Empfehlung des Sachverständigen notwendig geworden. Aufgrund des Schwerverkehrs haben sich Pflastersteine gelöst und sind Stufen entstanden. Um weiteren Schaden an der Fahrbahn oder an Fahrzeugen zu verhindern sowie den Anrainern eine Lärmbelästigung zu ersparen, gilt bis zur Behebung der baulichen Mängel vorrübergehend eine 30-er Beschränkung“, erklärt Wiesegger-Eck. Der Shared Space in Gleinstätten funktioniere im Übrigen hervorragend.
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