Voraussetzungen für Exklusivtrauungen in Leibnitz
Das Standesamt der Stadtgemeinde Leibnitz informiert: Die Entscheidung, ob eine Trauung an einem Ort außerhalb der Amtsräumlichkeiten stattfinden kann, obliegt ausschließlich dem Standesamt.
Wichtige Voraussetzungen
Für eine Trauung nicht geeignet sind:
Orte mit eindeutig religiösem Charakter (Kirchen, Kapellen, Moscheen, Bethäuser, Königreichsäle etc.)
Orte, die den Trauungsakt lächerlich und fragwürdig erscheinen lassen (z.B. Sauna, Bierzelt, Pferdestall, Schottergruben, Teiche, Messegelände, Sportstätten, etc.)
Orte im Freien, die den Schutz der Personenstandsbücher vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung nicht gewährleisten. Dies muss zumindest durch ein fixes, festes Dach bei Schlechtwetter gegeben sein.
Privatgrundstücke (Privatgärten, Wohnzimmer), die nicht für eine Vielzahl weiterer Trauungen zugänglich sind.
Außerdem sind Trauungen während oder unter der Vor-aussetzung von Ausübung sportlicher Tätigkeiten (z.B. Bergsteigen, Ballonfahrten, Tauchen, Fallschirmspringen, etc.) generell unzulässig.
Quelle: Stadtgemeinde Leibnitz
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