ÖAMTC: Alkoholunfälle häufen sich – Sommermonate besonders gefährlich

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Zwischen Juni und August verunglücken viele Lenker wegen zu viel Promille.

Der Alkoholkonsum setzt der Unfallstatistik merklich zu: Auf Österreichs Straßen ereigneten sich im vergangenen Jahr 2.536 Alkoholunfälle mit Personenschaden – das entspricht einer Steigerung von knapp elf Prozent gegenüber 2018. "Das deutliche Plus an Alkoholunfällen ist besorgniserregend – und zeigt wiederum, dass die negative Auswirkung alkoholischer Getränke im Straßenverkehr noch zu oft unterschätzt wird. Die Sinnesleistungen werden dadurch erheblich beeinträchtigt, die Fahrsicherheit sinkt, die Fehlerquote steigt", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Und das gilt für alle Verkehrsteilnehmer – egal ob Auto-, Rad-, Rollerfahrer oder Fußgänger."

Besonders gefährlich diesbezüglich sind die Monate Juni bis August. Denn: Mit Juni steigt der Anteil der Alkoholunfälle im Jahresverlauf deutlich an. Dieser Trend zeichnet sich in der Statistik jedes Jahr wieder ab. So auch 2019: Im Juni vergangenen Jahres geschahen in Österreich 292 Alkoholunfälle mit Personenschaden, im Juli 2019 waren es 307 und im August 301. Zum Vergleich: In den kalten Monaten Jänner und Februar 2019 ereigneten sich "nur" 131 bzw. 126 Alkoholunfälle. "Man könnte meinen, mit der Temperatur steigt auch der Alkoholkonsum. Laue Abende und Geselligkeit können offensichtlich dazu verleiten, mehr alkoholische Getränke zu konsumieren und 'beschwipst' den Heimweg anzutreten", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Sie warnt: "Die Gefahren des Alkohols werden in geselligen Runden leicht vergessen bzw. verdrängt: Eine erhöhte Risikobereitschaft, kombiniert mit einer rein subjektiv empfundenen gesteigerten Leistungsfähigkeit, können im Straßenverkehr fatale Folgen haben."

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer – besonders drastisch nach einem Unfall

Das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend streng sind die Straffolgen. "Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze", erklärt die ÖAMTC-Expertin.

Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer saftigen Verwaltungsstrafe auch mit einer Vormerkung rechnen – ab 0,8 Promille sogar mit der Entziehung der Lenkberechtigung sowie je nach Alkoholisierungsgrad mit Strafen bis zu 5.900 Euro. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen. Weit drastischer sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "intus" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

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