6 von 10 Kontrollen am Bau ergeben Scheinselbständigkeit
Die steigende Scheinselbstständigkeit und das Billigstbieterprinzip vernichten seriöse Firmen und kosten tausende Arbeitsplätze. Deshalb fordern Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) mehr Kontrollen, höhere Strafen und ein neues Vergabegesetz mit Bestbieterprinzip.
Im Kampf für einen fairen Wettbewerb und gegen Lohn- und Sozialdumping erhält Bau-Holz Chef Abg. z. NR Josef Muchitsch Unterstützung vom AK-Chef Rudolf Kaske. Eine Studie von L&R Sozialforschung und der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) zeigt auf, dass weitere Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit notwendig sind. Scheinselbstständige haben in der Praxis gegenüber regulär Beschäftigte Nachteile, wie keinen KV-Lohn, keine Sonderzahlungen, keine Entgeltfortzahlung, kein bezahlter Urlaub und keine bezahlten Feiertage. Über Werkvertrag arbeiten Scheinselbstständige unter dem Kollektivvertrag.
Muchitsch und Kaske: „Menschen aus Nachbarländern, in denen das Lohnniveau weit unter dem österreichischen Schnitt liegt, fragen nicht nach Rahmenbedingungen, weil sie in Österreich auch so mehr als zu Hause verdienen. Arbeiter werden als Selbstständige bezeichnet und schlechter entlohnt, erfüllen aber die Kriterien für Selbstständige nicht. Diese Scheinselbstständigkeit führt zu einer unfairen Kostenersparnis und somit zu unfairen Wettbewerb zu Lasten regulär Beschäftigter und seriösen Firmen.“
Scheinselbstständigkeit diente noch vor der Ostöffnung der Umgehung von Arbeitsbewilligungen für Unselbständige, so wird diese nach der Ostöffnung zur Ersparnis von Lohnkosten eingesetzt, kritisieren Kaske und Muchitsch. In mehr als 60 Prozent der von der BUAK (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse) kontrollierten Fälle besteht Scheinselbstständigkeit.
Kaske und Muchitsch fordern eine rasche Umsetzung weiterer Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping mit folgenden Schwerpunkten …
Einbeziehung aller Entgeltbestandteile
Verschärfung der Sanktionen hinsichtlich Bereitstellung der Lohnunterlagen
Information der betroffenen Arbeitnehmer und der gesetzlichen Interessenvertretung, wenn bei einer Kontrolle Lohndumping festgestellt wurde.
Beschränkung der Subunternehmerkette schon bei der Auftragsvergabe durch ein neues Vergabegesetz
Ausbau der Kontrolltätigkeit durch die BUAK und Finanzpolizei
Muchitsch abschließend: „Aktuell arbeiten wir an zwei großen „Baustellen”. Erstens müssen wir die Scheinselbstständigkeit über eine Novelle des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes besser in den Griff bekommen. Zweitens darf zukünftig der Billigstbieter nicht automatisch den Auftrag bekommen, sondern jene Anbieter, welche zusätzliche Eignungskriterien erfüllen. Diese Kriterien sind: Finanzielle und soziale Bonität, Firmen müssen zumindest mehr als 50 Prozent der Kernleistungen mit Eigenpersonal und Lehrlingsausbildung erfüllen. Bei Subvergaben ist auf die Seriosität des Subunternehmers zu achten und diese bedürfen der Zustimmung des Bauherrn. Mindestens 80 Prozent des Sub-Auftrages muss durch Eigenleistung erbracht werden. Damit schränken wir EU-konform die Subunternehmer-Kette ein und sichern regionale Arbeitsplätze und Firmen.”
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