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Für Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen Mitarbeitern können Unfall, Krankheit, Spitalsaufenthalt mit Heilverfahren oder Mutterschaft existenzbedrohend sein.
Frau in der Wirtschaft der WKO Steiermark und die SVA der gewerblichen Wirtschaft helfen seit dem Jahr 2005 Kleinbetrieben in derartigen akuten Notfällen über den Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“. Der stellt steirischen Unternehmern mit einem Jahresgesamteinkommen (nach Steuern) von bis zu 19.338,12 Euro (keine Einkommensgrenze bei Mutterschutz) in dieser existenzbedrohenden Lage bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit für bis zu 70 Arbeitstage kostenlos eine Ersatzarbeitskraft.
In über 954 Betriebshilfefällen konnte ebenso vielen Unternehmerinnen und Unternehmern mit einem kostenlosen Betriebshelfer wirksam geholfen werden. Im Bezirk Leibnitz verzeichnete man seit 2005 über 90 Betriebshilfefälle. „Mir ist es ein großes Anliegen, das Betroffene wissen, dass ihnen in derartigen Notfällen von uns geholfen wird“, so Vorstandsmitglied Ingrid Haselbacher. Der Bezirk Leibnitz verzeichnete seit 2005 über 90 Betriebshilfefälle und liegt damit in der Steiermark an 3. Stelle.
Die für den Kleinunternehmer kostenlose Betriebshilfe steht jeder steirischen Unternehmerin und jedem steirische Unternehmer mit einem Jahresgesamteinkommen (versicherungspflichtige und andere Einkünfte, nach Steuern) bis zu 19.338,12 Euro im Fall von Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit zu.
Jede steirische Unternehmerin erhält eine kostenlose Betriebshilfe während der Mutterschutzzeit. Hier gibt es keine Einkommensgrenze. Allerdings gebührt in diesem Fall kein Wochengeld.
Die Betriebshilfe erhalt man kostenlos ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen bei Krankheit oder Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren für maximal 70 Arbeitstage (40 Wochenstunden), bei einem Unfall für maximal 70 Arbeitstage (40 Wochenstunden) pro Kalenderjahr. Bei Mutterschaft erhalten Unternehmerinnen die Betriebshilfe für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall acht Wochen vor und nach der Geburt).
Infos: Tel: 0316/601-731, barbara.reiss@wkstmk.at, www.unternehmerin.at
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